Kosmetikdeklaration
INCI & CO – KENNEN SIE SICH AUS?
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Alle für Kosmetika zugelassenen Rohstoffe unterliegen in der EU einheitlichen Bezeichnungen. Das ist sinnvoll, denkt man nur allein an Kosmetikprodukte, die beispielsweise aus Frankreich oder Spanien auf den deutschen Markt kommen. Wären diese nicht mittels des INCI-Systems deklariert, wäre es fast unmöglich, individuell passende Produkte für den Kunden zu finden.
Ähnlich der Zutatenliste auf Lebensmitteln sind die im Produkt vorkommenden Substanzen in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Den Anfang macht der haupttragende Rohstoff, oft ist es Wasser (Aqua). Alle Färbemittel werden zudem in einem Index aufgeführt, in dem jeder Farbstoff eine eigene Nummer hat. Diese CL (Colour-Index-Nummern) finden sich in der Kosmetikdeklaration am Ende der Abfolge, wobei deren Reihenfolge beliebig sein kann. Ein Nachteil für Allergiker, die beispielsweise auf einen dieser CL reagieren. Denn wie hoch deren Konzentration am Gesamtprodukt ist, lässt sich hier – im Gegensatz zur INCI-Liste – nicht erkennen.
Generell sind beide Listen für Laien eher wie böhmische Dörfer und so richtig anfangen kann damit so gut wie kein Kunde etwas. Dafür sind Sie als PTA da, um bei der Prüfung der individuellen Allergie auslösenden Stoffe behilflich zu sein. Übrigens: Meist sind diese Listen so klein auf der Umverpackung oder dem Produkt angegeben, dass sie mit bloßem Auge kaum zu entziffern sind. Nehmen Sie eine Lupe zur Hand, dann können Sie jeden einzelnen Stoff besser erkennen und laufen nicht Gefahr, etwas zu übersehen, was dann möglicherweise zu Unverträglichkeiten beim Kunden führen kann. Dieser fühlt sich dann schlecht beraten und kauft möglicherweise künftig woanders.
Fehlt auf einem Produkt diese Deklaration, findet sich in der Regel ein Symbol mit einer Hand, dessen Finger auf eine offene Buchseite zeigt. Es weist darauf hin, dass sich die INCI-Liste an einer anderen Stelle befindet. Findet sich diese nirgends auf dem Produkt, gibt es häufig einen abziehbaren Aufkleber, unter dem sich die Liste im Miniformat befindet. Ist auch diese Suche erfolglos, schauen Sie in der Produktübersicht nach, die Sie von den Firmen für die jeweiligen Kosmetikprodukte bekommen. Alternativ lohnt ein Anruf im firmeneigenen Servicecenter. Hier gibt es auf jeden Fall die nötigen Infos.
Allergieauslösende Rohstoffe Wird ein Produkt als „hypoallergen“ ausgelobt, handelt es sich hierbei nicht um einen medizinisch fest stehenden Begriff. Im Grunde ist damit gemeint, dass eine Creme oder Mascara „wenig sensibilisierend“ wirkt. Im Klartext heißt es, dass in der Formulierung keine Stoffe enthalten sind, die häufig ein allergieauslösendes Potenzial besitzen. Ob sich damit eine Unverträglichkeit tatsächlich ausschließen lässt, bleibt fraglich.
Viele Hersteller von Apothekenkosmetik gehen hier noch einen Schritt weiter, um den Kunden Produkte anzubieten, die nach zahlreichen Tests zu keiner allergischen Reaktion führen. Spezielle Epikutantests ermitteln die besonders gute Hautverträglichkeit dank Produkttests an Testpersonen. Wird beispielsweise eine neue Gesichtscreme bei Neurodermitis entwickelt, wird diese auch an Probanden, die selbst betroffen sind, getestet. Zeigen sich hier keine negativen Hautveränderungen, hat das Produkt den Test bestanden. Häufig wird das mit dem Aufdruck „Für Allergiker geeignet“ deklariert.
Reizbare Angelegenheiten Wer sich bei der Auswahl seiner Kosmetikprodukte nicht sicher ist, ob und in welcher Menge er diese verträgt, kann im Vorfeld bestimmte Substanzen ausklammern. Dazu gehören Farbpigmente, Konservierungsstoffe, UV-Filter und Duftstoffe. Oft kann es auch bei ätherischen Ölen und Pflanzenauszügen, beispielsweise Kamille oder Arnika, zu Überempfindlichkeitsreaktionen kommen. Aufschluss finden Sie auch hier in der INCI-Liste.
Schwieriger wird es dagegen bei Parfüm. Ein Duft kann aus bis zu 20 Einzelkomponenten bestehen. Dabei können natürliche als auch synthetische Inhaltsstoffe im Duft kombiniert werden. Diese Einzelgerüche finden sich in der INCI-Deklaration allerdings nur unter dem Sammelbegriff Parfüm. Bei besonders empfindlichen Personen raten Sie deshalb direkt von parfümierten ab, zugunsten parfümfreier Produkte.
Im Bereich der dekorativen Kosmetik kommen Färbemittel gerne zum Einsatz. Doch auch hier gibt es im Apothekensortiment Produkte, die sehr hautfreundlich sind. Als unbedenklich werden Titandioxid (CL 77891) und Eisenoxide (CL 77491, 77492 und 77499) eingestuft. In Lippenstiften können Azopigmente oder Xanthenfarbstoffe enthalten sein. Dabei verursachen sie auf den Lippen meist keine allergischen Reaktionen. Um auf Nummer sicher zu gehen, verzichten jedoch viele Hersteller heute gänzlich auf diese Zusatzstoffe.
Wie lässt sich ein Produkt auf Unverträglichkeit testen? Ist sich ein Kunde nicht sicher, ob er das von Ihnen empfohlene Kosmetikum verträgt, geben Sie Proben mit. Haben Sie von der entsprechenden Creme keine Sachets, füllen Sie etwas Creme aus dem Tester in einen kleinen Cremetiegel. Wird diese nicht vertragen, zeigen sich Unverträglichkeiten meist schon nach der ersten oder zweiten Anwendung. Nach Absetzen klingt die Reaktion meist schnell wieder ab. Wenn noch kein Allergietest gemacht wurde, empfehlen Sie diesen beim Hautarzt. Mithilfe der Testergebnisse im Allergiepass können Sie leichter herausfinden, was künftig infrage kommt.
Der Auftrag auf den Handrücken bietet zudem eine gute Möglichkeit zum Verträglichkeitstest. Auch die Armbeuge eignet sich bestens dazu, denn hier ist die Haut besonders sensibel. Unterstützt wird der Armbeugentest mittels luftdurchlässigem Pflaster. Nachdem die Creme eingezogen und trocken ist, das Pflaster darüber kleben, nach zwei bis drei Stunden abziehen. Zeigen sich keine Hautreizungen, wird das Produkt in der Regel gut vertragen. Sicher werden Sie dank dieser Maßnahmen fündig und können für Ihre Kunden die optimalen Produkte auswählen.
Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 02/11 ab Seite 90.
Kirsten Metternich, Journalistin