Gesetzeskunde
IMMER COOL BLEIBEN
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Man unterscheidet in der Apotheke zwei Arten von Arzneimitteln, die gekühlt werden müssen: kühlkettenpflichtige und nicht kühlkettenpflichtige, aber kühl zu lagernde Medikamente. Die Einhaltung der Kühlkette bedeutet, dass die Zubereitungen lückenlos gekühlt werden müssen, also von der Herstellung bis zum Verbrauch eine Temperatur von +2 bis +8 Grad Celsius nicht unter- oder überschreiten dürfen. Für die andere Gruppe von Arzneimitteln gilt, dass sie zwar im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen, aber kurze Phasen ohne Kühlung überstehen. Für einige Produkte ist nach Anbruch keine weitere Kühlung mehr nötig. Dies ist im Einzelfall in der Packungsbeilage beschrieben.
Service für ihre Kunden Fragen Sie, ob das Arzneimittel sofort angewendet wird. Impfstoffe werden häufig direkt vor dem Arztbesuch abgeholt und dann gleich in der Praxis gespritzt. Erklären Sie anderenfalls, wie die Packung daheim gelagert werden muss. Der beste Platz im Kühlschrank ist im Gemüsefach oder in einer der unteren Ebenen möglichst weit hinten, jedoch nicht in der Abtaurinne. Auch mit der Rückwand des Kühlschranks sollte die Packung wegen der Gefahr des Anfrierens nicht in Berührung kommen. Die Kühlschranktür ist ebenfalls ungeeignet, da die Temperatur durch häufiges Türöffnen zu stark variieren kann.
Für kühlkettenpflichtige Arzneimittel sollten Sie stets Styroporboxen und vorgekühlte Kühlakkus zum Ausleihen bereithalten. Auf keinen Fall darf das Medikament in der Box direkt mit dem Kühlakku in Berührung kommen. Vor Durchfeuchtung schützen Sie die Packung, indem Sie sie zuvor in eine Plastiktüte einwickeln. In der Styroporbox wird für etwa zehn Stunden eine Temperatur von unter + 8 Grad Celsius gehalten. Selbst im Winter müssen Sie eine Kühlbox mitgeben, denn sie schützt auch vor zu niedrigen Temperaturen. Außerdem können Sie nicht garantieren, dass der Kunde direkt nach Hause geht. Im geheizten Auto kann das Arzneimittel ebenfalls unwirksam werden.
Es kann teuer werden Schon geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Temperatur können zu irreversiblen Schäden am Arzneimittel führen. Vor allem Proteine reagieren sehr empfindlich auf zu hohe oder zu niedrige Temperaturen. Durch Erwärmung oder kurzzeitiges Einfrieren kann sich ihre Struktur so verändern, dass die Wirkung verlorengeht. Starke Temperaturschwankungen können auch zu Haarrissen in Glasbehältern führen.
Wurde Kühlware nicht korrekt gelagert, muss genau geprüft werden, ob sie noch verkehrsfähig ist oder nicht. Dazu müssen Sie wissen, wie lange und welcher Temperatur das Medikament ausgesetzt war. Sie können sich dann beim Hersteller nach den Stabilitätsdaten und der Dauer der Lagerzeiten außerhalb der erforderlichen Kühlung erkundigen. Gegebenenfalls muss das Arzneimittel vernichtet werden – was bei den häufig hochpreisigen Arzneimitteln ein schmerzlicher Verlust ist!
Den Artikel finden Sie auch in DIE PTA IN DER SCHULE 2018 auf Seite 31.