IM JAHR 2010 MEHR ALS 8300 ARZNEIMITTELRISIKEN
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Damit hat sich der bisherige Höchststand des Jahres 2009 von 7400 Meldungen um weitere 12,5 Prozent erhöht. Bei 1600 der 8300 Meldungen hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker eine Laboranalyse vorgenommen. In fast 1000 Fällen wurden außerdem die zuständigen Behörden eingeschaltet. „Wir danken unseren Kollegen in den Apotheken für ihr großes Engagement“, sagt AMK-Mitglied Dr. Andreas Kiefer. „Apotheker leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Verbraucher.
Meldungen von Qualitätsmängeln sowie Berichte zu unerwünschten Wirkungen und Missbrauchsverdachtsfällen gewährleisten und steigern die Sicherheit. Potentielle Gefahren für Patienten können schneller erkannt und abgewehrt werden.“ Der Begriff „Arzneimittelrisiken“ umfasst alles, was die Arzneimittelsicherheit und -unbedenklichkeit beeinträchtigen kann. Mit einem Anteil von 31,3 Prozent waren die Meldungen zu Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) und Missbrauchsverdachtsfällen im Jahr 2010 das am häufigsten gemeldete Risiko (2009: 29,3 Prozent). Knapp dahinter lagen Verpackungsfehler mit 29,7 Prozent (2009: 30,0 Prozent). Drittplatziert sind Galenische Mängel mit 18,2 Prozent im Jahr 2010 (2009: 19,7 Prozent).
Weitere Rubriken sind Deklarationsfehler, Mechanische Defekte, Verwechslungen, Anfragen und Sonstige Mängel. Gemäß der der Apothekenbetriebsordnung § 21 Absatz 3 sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel unverzüglich ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Die AMK erfasst diese Meldungen der Apotheken, untersucht die Arzneimittel und gibt die Informationen an die zuständigen Überwachungsbehörden, Hersteller und Apotheken weiter. Zur Meldung von Qualitätsmängeln steht den Apotheken der „Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln“ zur Verfügung. Für die Meldung von Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) existiert ein separater Berichtsbogen. Diese Formulare können auf der Homepage der AMK unter www.abda-amk.de zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan (§ 62/63 AMG) heruntergeladen werden. Quelle: www.abda.de