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Berufspolitik | Nachgefragt

HAT MAN ALS PTA-PRAKTIKANTIN ANSPRUCH AUF WEIHNACHTSGELD? WIE LÄUFT DAS SECHSMONATIGE PRAKTIKUM IN DER APOTHEKE AB?

Wir haben Michaela Freudenfeld (ADEXA) und Angelika Gregor (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

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Wer erhält tarifliche Sonderzahlungen? PTA, für deren Arbeitsverhältnis der Bundesrahmentarifvertag (BRTV) oder der RTV Nordrhein gilt, haben Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung – egal, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeiten. Diese jährliche Sonderzahlung entspricht dem jeweiligen tariflichen Bruttomonatsverdienst und wird manchmal auch als 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld bezeichnet. Diese Sonderzahlung muss spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden. Die Apothekenleitung kann sich aber auch für eine Auszahlung in Teilbeträgen entscheiden. Der Anspruch entsteht aber erst, wenn das Arbeitsverhältnis in der Apotheke länger als sechs Monate dauert!

Wer also sein PTA-Praktikum zum August oder September beginnt, erhält im gleichen Jahr noch keine Sonderzahlung. Und wer nach dem PTA-Praktikum zu einer anderen Einzelapotheke oder einem anderen Filialverbund wechselt, hat in der Praktikumsapotheke auch noch keinen Anspruch erworben. Beginnt man als frischgebackene(r) PTA dann beispielsweise zum 1. April 2020 in der neuen Apotheke, bekäme man für 2020 anteilig 9/12 des vollen Betrages. Ändert sich die Höhe des tariflichen Gehalts im laufenden Jahr, wird für die Sonderzahlung der Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt. 

Gibt es vorgeschriebene Lehrinhalte für das Praktikum? Ist der erste Prüfungsabschnitt bestanden und damit der theoretische Teil der Ausbildung geschafft, beginnt nun der praktische Teil in einer Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für dieses Praktikum ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA von 1997. Während dieser Zeit muss man das Erlernte vertiefen und anwenden. Es sollte selbstverständlich sein, dass dabei nur Tätigkeiten zur Anwendung kommen, die sinnvoll und geeignet sind, die theoretische Ausbildung zu untermauern.

Das Praktikum ist demnach eine Fortsetzung und Erweiterung des Gelernten und wird in Echtzeit zur Anwendung gebracht. Einen festen Plan zum Praktikum gibt es nicht, es hat sich allerdings bewährt, den Fokus besonders auf diejenigen Dinge zu richten, die in den Schulen nur fiktiv gelehrt werden können, wie zum Beispiel der Umgang mit Kunden und die Beratung. Der Kundenkontakt festigt das Wissen und gibt Selbstsicherheit. Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sind die Aufgaben, die man nun, unterstützt und beaufsichtigt vom pharmazeutischen Personal, intensiv üben muss. Während des Praktikums ist ein Arbeitstagebuch zu führen, das die Arbeitsprozesse dokumentiert.

Sie sind uns wichtig! Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage?
Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.

Umschau Zeitschriftenverlag GmbH,
Die PTA in der Apotheke,
Tara Boehnke,
Marktplatz 13,
65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an ts.boehnke@uzv.de.

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