Festbeträge/Krankenkassen

GKV: VORSCHLAG FÜR NEUE ARZNEI­MITTEL-FESTBETRÄGE

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat neue Arzneimittel-Festbeträge vorgeschlagen, die zum 1. April in Kraft treten sollen.

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Der GKV-Spitzenverband rechnet dadurch mit jährlichen Einsparungen von rund 45 Millionen Euro. Im Einzelnen schlägt der Spitzenverband vor, in sieben so genannten Festbetragsgruppen die Beträge anzuheben, um die Versorgung abzusichern. Für 33 Gruppen sehen die Vorschläge eine Absenkung der Festbeträge aufgrund der „Marktdynamik“ vor. Zudem will der Spitzenverband die Festbeträge in 18 Gruppen wegen geringer wirtschaftlicher Bedeutung aufheben.

Zu diesen Vorschlägen führt der GKV-Spitzenverband vom 16. Dezember bis 13. Januar das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufs­vertretung der Apotheker können im Rahmen des Verfahrens ihre Positionen zu den vorge­schlagenen Festbeträgen darlegen. Danach will der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Februar seine endgültige Entscheidung treffen und die Höhe der Festbeträge festsetzen. Quelle: hil/aerzteblatt.de

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