Voraussichtlich ab nächstem Jahr können Gesundheits-Apps auf Rezept vom Patienten genutzt werden. © Natali_Mis / iStock / Getty Images Plus

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GESUNDHEITS-APPS GIBT ES BALD AUF REZEPT

In vielen Praxen stehen noch Faxgeräte. Die Regierung will deshalb Tempo machen, um einen Durchbruch zur Digitalisierung zu schaffen - mit konkreten Anwendungen für Patienten. Doch es gibt Tücken.

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Gesundheits-Apps auf Rezept, leichtere Informationen zu Ärzten mit Videosprechstunden, weniger Papier in den Praxen: Neue digitale Angebote sollen für Patienten voraussichtlich ab kommendem Jahr breit zu nutzen sein. Das Bundeskabinett hat dafür am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht, der auch die Branche zum Mitziehen verpflichtet. Konkrete Festlegungen zu elektronischen Patientenakten, die bis 2021 als freiwilliges Angebot kommen sollen, wurden vorerst ausgeklammert. Sie sollen nun demnächst separat geregelt werden.

Spahn sagte, die Chancen der Digitalisierung sollten genutzt werden, damit Patienten Verbesserungen im Alltag spürten - und die Arbeit für Ärzte einfacher werde. «Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen.» Er werde aber keinen Arzt mehr nehmen, der nur noch mit Karteikarten arbeite. Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will der Minister mit einem «Digitalisierungsgesetz» nun weiter Tempo machen. In Kraft treten soll es im Januar 2020, zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. Vorgesehen sind mehrere digitale Bausteine:

GESUNDHEITS-APPS: Bestimmte Apps fürs Handy sollen Patienten von der Kasse bezahlt bekommen - wenn ihr Arzt sie verschreibt. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder unterstützende Apps bei Migräne und Schwangerschaften. Dafür soll eine rasche Zulassung über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kommen, das eine erste Prüfung zu Qualität und Datenschutz macht. Für ein Jahr tragen die Kassen die Kosten, App-Anbieter müssen in dieser Frist dann auch den Nachweis einer besseren Versorgung liefern. Die Linke warnte vor einer «Goldgrube» für IT-Firmen. Bei Apps sei erst die Spreu vom Weizen zu trennen, bevor sie in die Anwendung kämen.

TELEMEDIZIN: Vor gut einem Jahr hatte die Ärzteschaft das Berufsrecht weiter für Fernbehandlungen über digitale Technik geöffnet. Künftig sollen Patienten nun auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Videosprechstunden anbieten. Darüber sollen Mediziner auf ihrer Internetseite informieren können. Einwilligungen und eine Aufklärung der Patienten sollen auch im Rahmen der Videosprechstunde möglich werden und nicht mehr nur persönlich vor Ort oder schriftlich.

DATENAUTOBAHN: Ein neuralgischer Punkt ist weiterhin der stockende Aufbau einer Datenautobahn, die einmal alle Gesundheitsakteure mit hohen Sicherheitsvorkehrungen vernetzen soll. Neben den Arztpraxen sollen nun die Apotheken verpflichtet werden, sich bis Ende September 2020 anzuschließen und Krankenhäuser bis Januar 2021. Hebammen und Physiotherapeuten sollen es freiwillig tun können. Weiter erhöht wird demnach auch der Druck auf hartnäckige «Offliner». In Kürze dürften zwei Drittel der knapp 180 000 Praxen von Ärzten und Zahnärzten angeschlossen sein. Den übrigen stehen bereits Honorarkürzungen von einem Prozent ins Haus - ab März 2020 sollen es 2,5 Prozent sein.

WENIGER PAPIER: Alte Druckermodelle und Faxgeräte halten sich beharrlich in vielen Praxen. Es gelte, Zettelwirtschaft mit teils unnötigen Verzögerungen zu beenden, argumentierte Spahn. Damit Ärzte mehr Befunde elektronisch verschicken, soll es auch eine höhere Vergütung von der Kasse dafür geben - und für den Faxversand deutlich weniger Geld als die bisher üblichen 55 Cent. Erleichtert werden soll auch der fachliche Austausch unter Arztkollegen auf digitalem Weg.

E-PATIENTENAKTE: Digitale Akten sollen nicht nur angeboten, sondern auch mit Inhalten bestückt werden. Ursprünglich geplante Regelungen dazu lagert Spahn nun aber in ein eigenes «Datenschutzgesetz» aus, das in Abstimmung mit dem Justizministerium wohl im Herbst vorgelegt werden soll. Der Zeitplan für die Akte bis 2021 gelte aber, betonte er. Die Grünen warnten vor einer «nutzlosen Attrappe». Die Techniker-Krankenkasse mahnte, den Start nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Verbraucherzentralen begrüßten es, dass der Minister auf Bedenken eingehe und nachbessere. Das werde die Akzeptanz der Akte erhöhen, erklärten sie. Der Digitalbranchen-Verband Bitkom appellierte an alle Beteiligten, an einem Strang ziehen, um die neuen Angebote verfügbar zu machen.

Quelle: dpa

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