Politik | Pflegehilfsmittel
GESETZENTWURF: ERHÖHUNG DER PFLEGEHILFSMITTELPAUSCHALE WÄHREND DER CORONA-KRISE
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Pflegeversicherte, die zu Hause gepflegt werden und mindestens mit dem Pflegegrad 1 eingestuft sind, haben einen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Das ist in § 40 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuchs festgehalten. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse können die Versicherten so ohne Zuzahlung Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen erhalten. Durch den gesteigerten Bedarf während der Corona-Pandemie haben sich jedoch die Einkaufspreise für diese Produkte erhöht, sodass die ausreichende Versorgung der Pflegebedürftigen gefährdet ist. Die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung will darauf reagieren und die monatliche Pauschale von bislang 40 auf vorübergehend 60 Euro anheben.
Die Erhöhung hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) bei der Regierung erbeten. Er hatte ursprünglich vorgeschlagen, die derzeit gültige Pauschale von 40 Euro zweimal im Monat zur Verfügung zu stellen. Die Erhöhung um 20 Euro einmal monatlich ist ein Kompromiss. Für einen Zeitraum von sechs Monaten rechnet man mit 55 Millionen Euro Mehrausgaben. Die Regelung gilt vorerst bis zum 30. September. Sollte die Regierung auch dann noch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wird sie bis zum 30. März 2021 fortgeführt.
Die meisten Bezugsberechtigten erhalten ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel derzeit direkt vom Hersteller oder über Onlineportale. Nur jede siebte Apotheke bietet den Service an. Eine Pflegeakademie des Rechenzentrums ARZ Haan richtet sich an PTA, um auf die Möglichkeit in der Vor-Ort-Apotheke aufmerksam zu machen.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: apotheke adhoc