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Recht | Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

G-BA DARF DOPPELT KASSIEREN

Will ein Hersteller sein OTC-Präparat ausnahmsweise von den Krankenkassen erstatten lassen, muss der G-BA entscheiden, ob es auf die Ausnahmeliste kommt. Dafür müssen die Hersteller zahlen - im Zweifel auch doppelt.

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