Politik | Corona-Krise
FÜR APOTHEKEN: VERORDNUNGEN ZUR ARBEITSERLEICHTERUNG GEPLANT
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In der Telefonkonferenz sprach Spahn davon, mit Verordnungen die Handhabung von Rabattverträgen vereinfachen zu wollen und so die Lieferfähigkeit der Apotheken zu verbessern. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Handhabung der Rabattverträge nach und nach bereits aus Kulanz selbst gelockert, der Gesundheitsminister will dafür nun eine bundeseinheitliche und verbindliche Regelung vorgeben.
Vorerst bis zum 30. April gilt für die Abgabe von Arzneimitteln, dass die Rabattverträge zwar beachtet werden sollen, wenn ein Arzneimittel aber nicht vorrätig sei, kann – so wie im Notdienst – nach den Vorgaben zur Preisgünstigkeit aus den vorrätigen Arzneimitteln gewählt werden. Dazu muss gemäß Rahmenvertrag die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit mit dem entsprechenden Faktor 5 oder 6 aufgedruckt und der Vermerk "Covid" gesetzt werden. Vermutlich wird Spahn seine Verordnung an diese Handhabung anlehnen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) fordert außerdem eine Regelung für personelle Engpässe, die spätestens dann drohen, wenn die Infektionswelle auch Apotheken ergreift. Ob Spahn diese Idee aufgreift, ist noch unklar. Ebenso, ob die in Aussicht gestellte Vergütung des Botendienstes verabschiedet wird. Aktuell zahlt nur die AOK Baden-Württemberg freiwillig 2 Euro je Lieferfahrt, um es Risikogruppen so zu erleichtern, daheim zu bleiben. Mit steigenden Infektionszahlen wird auch der Botendienst vermehrt genutzt werden müssen, um Kunden und Apothekenmitarbeiter vor dem Coronavirus zu schützen, weshalb eine Vergütung laut ABDA sinnvoll sei.
Laut den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses könnte Spahn seine Verordnungen noch vor Ostern vorlegen.
Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin
Quelle: apotheke adhoc