Festbeträge/AMNOG

FESTBETRAGSSYSTEM: PETITION GESCHEITERT

Weil ihn die zahlreichen Regelungen zu Arzneimittelpreisen ärgerten, verfasste Apotheker Thomas Luft eine Petition und forderte ein reines Festbetragssystem für Arzneimittel.

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 Die Eingabe wurde auf höchster Ebene diskutiert und nun abgeschlossen – ohne dass es grundlegende Änderungen geben wird. Denn inzwischen, so der zuständige Petitionsausschuss, sei das Problem teilweise gelöst.

2009 wurde der Ärger bei Luft über die unterschiedlichen Regelungen einfach zu groß: In seiner Petition kritisierte er die Rabattverträge und Reimport-Regelungen, durch die Patienten ständig andere Arzneimittel bekämen. Als Lösung schlug der Apotheker vor, für alle Arzneimittel Festbeträge und für Patienten eine Mehrkostenregelung einzuführen und forderte, dass nicht verschreibungspflichtige Medikamente auch für Kinder bis 18 Jahre von den Kassen erstattet werden.

Mehr als 200 Personen unterzeichneten seine Petition, und sie wurde nicht nur im Petitionsausschuss diskutiert, sondern auch im Bundesgesundheitsministerium und im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Nach fast zwei Jahren erhielt Luft nun Antwort: Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen, da dem Anliegen teilweise entsprochen worden sei. Unter anderem wird in der Begründung angeführt, dass Patienten mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz gegen Aufzahlung ein anderes als das Rabattpräparat wählen können. Die Reimportregelung sei nicht geändert worden, denn sie bringe Preisvorteile für die Krankenkassen und verhindere Beitragssteigerungen für die Patienten.

Auch eine Erstattung von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis 18 Jahre schließt der Petitionsausschuss aus. Mit zunehmendem Alter nehme die Erkrankungshäufigkeit ab, und die Jugendlichen litten zunehmend an erwachsenen-typischen Krankheiten. Eine Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen führe zu höheren Arzneimittel-Ausgaben.

Im Gegensatz zum Petitionsausschuss sieht Luft die Probleme nicht als gelöst. Die AMNOG-Regelung zu den Rabattverträgen beispielsweise entsprechen nicht seinen Vorstellungen: Denn Kunden müssten die Medikamente erst einmal aus eigener Tasche zahlen und bekämen dann nur einen Teil der Kosten erstattet, abzüglich Verwaltungskosten. Tatsächlich wird diese Möglichkeit von den Patienten so gut wie nie in Anspruch genommen. Quelle: apotheke-adhoc.de

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