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Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz/AMNOG

ERSTATTUNGSBETRÄGE: GKV CONTRA PHARMAINDUSTRIE

Elfmal haben sich die pharmazeutische Industrie und der GKV-Spitzenverband im Jahr 2012 gemäß den Vorgaben des AMNOG auf einen Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel verständigt.

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Einmal musste die Schiedsstelle entscheiden. Für den GKV-Spitzenverband  zeigt sich damit, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Pharmafirmen und den Kassen zu neuen Arzneimitteln auf dem Verhandlungswege möglich sei.

Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie sieht einen Interessenausgleich jedoch nicht garantiert: «Hier ist ein Verhandlungspartner deutlich gleicher als der andere, daran ändern auch die ersten abgeschlossenen Verhandlungen nichts.» Das notwendige Gleichgewicht im Verhandlungsverfahren sei damit noch lange nicht hergestellt. «Augenmaß ist eine notwendige Bedingung für Verhandlungen, die in diesem Bewertungs- und Verhandlungsverfahren fehlenden gleichlangen Spieße ersetzt es nicht», so Gerbsch.

Der GKV-Spitzenverband habe im Bewertungs- und Verhandlungsverfahren eine extrem starke Position. Im Gemeinsamen Bundesausschuss habe er mit fünf von dreizehn Stimmen das größte Gewicht und bestimme hier über die Vergleichstherapie und die Nutzenbeschlüsse mit, „auf deren Grundlage er dann selbst verhandelt“, sagte Gerbsch. Quelle: ke/pharmazeutische-zeitung.de

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