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ANSG/Apothekenhonorar

ENDSPURT FÜR NOTDIENSTPAUSCHALE

Wie geht es nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett für die Notdienstpauschale weiter? Damit das ANSG noch im Sommer in Kraft treten kann, muss es noch durch Bundestag und Bundesrat.

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In in der kommenden Woche beschäftigt sich die Länderkammer das erste Mal mit dem Vorschlag. Schon dann dürfte sich herausstellen, ob die Bundesländer Änderungsanträge planen. Auch die Bundestagsfraktionen können das ANSG aber noch verändern.

Nächste Woche berät der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über die Notdienstpauschale. Auf Anfrage hatten mehrere Länder das Gesetz kritisiert und Änderungsanträge angekündigt. Insbesondere die Komplexität des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes war kritisiert worden. Bei der Sitzung des Plenum des Bundesrates am 3. Mai könnten die Änderungsvorschläge der Länder dann beschlossen werden und anschließend dem Bundestag und der Regierung vorgelegt werden.

Schon vorher beschäftigt sich auch der Bundestag mit dem Gesetz: Am 19. April soll die Notdienstpauschale gemeinsam mit dem Präventionsgesetz in erster Lesung im Plenum besprochen werden. Ein weiterer sehr wichtiger Meilenstein wird die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, die für den 13. Mai vorgesehen ist. Bis dahin müssten auch die Koalitionsfraktionen alle wichtigen Änderungen eingebracht haben. Die Opposition und geladene Verbände sollen dann zur Notdienstpauschale Stellung beziehen.

Nach der ersten Lesung im Bundestag soll die zweite ANSG-Lesung Anfang Juni folgen. Weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag in dieser Lesung das Veto des Bundesrates überstimmen. Den Ländern bliebe jedoch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit die Apotheker schon ab dem Sommer von der Notdienstpauschale profitieren können, gibt es einen wichtigen Termin, der eingehalten werden sollte: Der Bundesrat tagt am 5. Juli das letzte Mal vor der Sommerpause. Wenn das ANSG in dieser Sitzung verabschiedet wird, fehlt nur noch die Unterschrift von Joachim Gauck. Hat er unterschrieben, tritt es in Kraft.

Und wenn die Regelung zur Notdienstpauschale in Kraft tritt, wird es zum Ende eines jeden Quartals spannend: Denn je nachdem, wie viele Packungen abgegeben und wie viele Dienste in den Apotheken geleistet wurden, fällt der Betrag unterschiedlich aus. Grob gilt: Legt man die Zahlen von 2012 zugrunde, gibt es im Durchschnitt 223 Euro pro Nachtdienst.

Der genaue Betrag für die Notdienstpauschale wird quartalsweise berechnet: Für jedes rezeptpflichtige Präparat, das abgegeben wird, fließen laut Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) 16 Cent in den Notdienstfonds. Die Summe wird dann durch die geleisteten Dienste geteilt und an die Apotheken ausgezahlt. Quelle: apotheke-adhoc.de

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