E-Medikation | Apotheken
ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE: ÖSTERREICH MACHT`S VOR!
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Vor allem Wechselwirkungen und eine mögliche Doppelmedikation sollen mit Hilfe der neuen E-Medikation vermieden werden. Der jeweilige Arzt kann durch die E-Card auf die Daten des Patienten zugreifen und genau sehen, welches Arzneimittel von welchem Arzt verschrieben wurde und seine Therapie darauf abstimmen. Oft haben Patienten keine Übersicht über die von ihnen eingenommenen Arzneimittel und deren Dosierung oder können die Namen der Präparate nicht auseinander halten. Dazu kommen meist noch nicht-rezeptpflichtige Medikamente, von denen der behandelnde Arzt nichts weiß. Jedoch können auch Hustensäfte und Co. zu Interaktionen führen, auch wenn sie sogar zum Teil nicht mal apothekenpflichtig sind.
Ab Februar 2018 sollen niedergelassene Vertragsärzte und Apotheken dazu verpflichtet werden, die verordneten Medikamente in den elektronischen Plan einzutragen. Der Arzt kann die bestehende Medikation prüfen und ein Rezept mit entsprechendem Code ausstellen. Durch das Scannen dieses Codes können Apotheken auch ohne das Einlesen der E-Card den Medikationsplan um die auf dem Rezept verschriebenen Medikamente erweitern. Um die gesamte Liste einsehen und prüfen und auch um ein rezeptfreies Präparat eintragen zu können, muss die Apotheke allerdings über ein spezielles Lesegerät für die E-Card verfügen.
Die Apothekerkammer begrüßt die Einbindung der Apotheke in die elektronische Gesundheitsvorsorge, sieht allerdings noch Verbesserungspotenzial in der EDV, die sehr aufwändig und schlecht integrierbar in den Berufsalltag zu sein scheint. Eine umfangreiche Software mit Input zu füttern und gleichzeitig ein komplettes Beratungsgespräch zu führen ist im normalen Apothekenbetrieb schwer umsetzbar. Dafür werden die Apotheken auch nicht bezahlt. Kalkuliert ist das Programm mit einem Kostenbeitrag von mindestens 900 Euro jährlich, mit einer einmaligen staatlichen Finanzierung von 1000 Euro. Aber die Apotheken sind offenbar einfach froh dabei zu sein.
Auf welchem Stand ist die elektronische Gesundheitskarte bei uns? Das E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) soll unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Dazu ist geplant, alle Arztpraxen und Krankenhäuser ab Mitte März nächsten Jahres an die digitale Infrastruktur anzuschließen. Bis Ende 2018 soll die elektronische Patientenakte eingeführt sein und weitere Schritte hin zur Telemedizin (sozusagen der Arztbesuch mittels Telekommunikation) eingeleitet werden. Auf der dazugehörigen Gesundheitskarte sollen Notfalldaten, Medikationspläne, Diagnosen und Therapien in elektronischer Form gespeichert und für Arzt wie Karteninhaber als digitale Patientenakte zur Einsicht bereit stehen. Der Dialog zwischen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken soll verbessert werden. In welchem Rahmen ist allerdings noch nicht klar. Wie bisher in Papierform auch, ist keine größere Beteiligung der Apotheken am Medikationsplan geplant. Lediglich auf Wunsch des Patienten darf der Apotheker die bestehende Medikationsliste prüfen und gegebenenfalls um nicht verschreibungspflichtige Präparate ergänzen.
Farina Haase, Volontärin
Quelle: Apotheke adhoc