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Neue Verordnung | Medizinprodukte

E-MAIL MUSS AUF'S REZEPT

Verschreibungspflichtige Medizinprodukte müssen nach einer neuen Verordnung neben Namen, Vornamen, der Anschrift und der Telefonnummer auch die E-Mail-Adresse des verschreibenden Arztes enthalten.

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Den vollständigen Artikel finden SIe hier: Apotheke adhoc

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