Die beliebten Vierbeiner tollen am liebsten im Freien herum. Dabei können sie sich schnell einen Band- oder Spulwurm zuziehen. © Александр Ермолаев / 123rf.com

Tierarzneimittel | Wurmkuren

DRONCIT® SEIT 1. MÄRZ RX

Hunde und Katzen infizieren sich relativ häufig mit Band- oder Spulwürmern. Um eine Übertragung auf den Tierhalter oder andere Menschen zu vermeiden und auch um gesundheitliche Risiken für das Tier zu minimieren wird daher empfohlen, seinen Vierbeiner regelmäßig zu entwurmen. Das bisher lediglich apothekenpflichtige Droncit® gibt es seit kurzem nun nur noch auf Rezept.

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Das Problem bei einem Wurmbefall: er wird oft nicht oder erst sehr spät erkannt. Beim Schnüffeln oder Auflecken einzelner Spuren auf dem alltäglichen Gassi-Weg (Hunde) oder Freigang (Katzen) können leicht Eier oder Larven in das Tier eindringen und sich dort einnisten. Je nach Art des Parasiten entwickeln sich unterschiedlich schnell adulte Würmer, die in ihrem Wirt zu gesundheitlichen Schäden führen. Einige Vertreter können beim Schmusen oder häuslichen Umgang auch auf den Menschen übertragen werden, vor allem kleine Kinder und Senioren stellen dabei eine Risikogruppe dar. Der Wirkstoff Praziquantel (z.B. Droncit®) weist dabei eine breite Wirkung gegen Larven und ausgewachsene Stadien der gängigen Vertreter unter den Band-, Saug- und Spulwürmern. Nach der oralen Aufnahme gelangt der Wirkstoff über die Blutbahn zu den kontraktilen Zellen der Wurmaußenhaut, führt dort zu einer Öffnung der Calciumkanäle und damit zu spastischen Lähmungen bis hin zum Tod des Parasiten. Die gelähmten oder abgestorbenen Würmer werden dann mit dem Stuhl ausgeschieden. Eine einmalige Gabe je nach Gewicht des Tieres reicht in der Regel zur vollständigen Entfernung des Wurmes aus.

Praziquantel untersteht eigentlich schon länger der Verschreibungspflicht – das Entwurmungsmittel Droncit® bildete seitdem eine Ausnahme und konnte weiterhin ohne Rezept abgegeben werden. Auf eine Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim BfArM folgte im Februar 2016 eine dahingehende geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt, gültig ab 1.März 2018 – Bayer hatte damit zwei Jahre Zeit, seinen Abverkauf der apothekenpflichtigen Packungen voranzutreiben. Mit dem Rx-Wechsel entgeht nicht nur Bayer ein großes Geschäft, auch Apotheken müssen sich umstellen. Früher einmal Anlaufstelle für Mensch- und Tierarzneimittel, wird die zweite Sparte zusehends kleiner. Denn meist gibt der Tierarzt die verschreibungspflichtigen Arzneimittel für seine Patienten gleich selbst mit. Sollte Ihre Apotheke noch über Droncit®-Packungen mit dem Aufdruck „apothekenpflichtig“ verfügen, können diese problemlos an den Hersteller Bayer retourniert werden, wenn sie eine Charge tragen, die seit Herbst 2017 im Verkauf ist.

Aber warum eigentlich der Rückpfiff? Zum einen reine ordnungspolitische Erwägungen: Hersteller setzten sich in der Vergangenheit immer wieder für die Erweiterung der Ausnahme auf weitere Tiere, zum Beispiel Pferde, ein. Da allerdings im Arzneimittelgesetz für diese Produktgruppen keine Apothekenpflicht vorgesehen ist, wäre die Ausnahme zur Regel geworden und man hätte die Präparate in den freien Verkauf entlassen müssen. Zum anderen wurden auch gesundheitliche Bedenken geäußert: Diagnose und Therapie eines Wurmbefalls sollten nicht durch Laien, sondern durch den Tierarzt stattfinden. Da Praziquantel zwar gegen Larven und adulte Würmer, aber nicht gegen Eier wirksam ist, könne eine Gabe durch den Laien nicht zur vollständigen Eliminierung führen und so den Tierhalter in falscher Sicherheit wiegen. Damit steigt sowohl das gesundheitliche Risiko für den Halter als auch für das Tier.

Farina Haase,
Apothekerin, Volontärin

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung

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