Eine Frau in der Apotheke wird von Apothekerin bedient
Bei fehlender Angabe muss in der Apotheke nachgefragt werden, ob ein Medikationsplan ausgehändigt wurde. © Wavebreakmedia / iStock / Getty Images Plus

Gesetzentwurf | EU-Regelung

DOSIERUNG SOLL AUF JEDES REZEPT

Die Bundesregierung hat Neues im Köcher: So soll nach Plänen des zuständigen Ministeriums künftig die Angabe der Dosierung auf alle Rezepte, die ein Arzneimittel verordnen. Bisher ist das nur bei Rezepturen oder Betäubungsmitteln vorgeschrieben.

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Wörtlich heißt es in dem Gesetzentwurf: „Die Verschreibung muss enthalten: bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll sowie eine Gebrauchsanweisung (…), die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat.“ Anders ausgedrückt: Der Arzt muss entweder einen Medikationsplan ausgeben oder die Dosierung auf das Rezept schreiben.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnet durchaus mit Mehrkosten der Ärzte und spricht in diesem Zusammenhang von einem „Erfüllungsaufwand“, den es zeitlich sogar konkret auf 30 Sekunden beziffert. Im Referentenentwurf schreibt die Behörde dazu: „Es liegen weder Daten dazu vor, wie viele Medikationspläne an Patientinnen und Patienten von verschreibenden Personen ausgegeben werden, noch dazu, in wie vielen Fällen sonstige schriftliche Dosierungsanweisungen mitgegeben werden. Es wird jedoch geschätzt, dass bei der Hälfte aller Verschreibungen ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Aus diesem Grund schätzt man, dass künftig die Dosierung „nur“ bei rund 365 Millionen Verschreibungen notwendig sein werde.

Das BMG begründet den Entwurf damit, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereits bestimmt, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Behandlung stattfindet (Cross-Border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Das soll jetzt auch auf deutschen Verschreibungen der Fall sein. In jedem Fall diene der Entwurf „einer verbesserten Transparenz für alle Beteiligten und somit auch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit.“ Für Apotheken bedeutet dies vermutlich in Zukunft mehr Rücksprachen mit dem Arzt – und ein Retaxationsrisiko, wenn die Ergänzung vergessen wird.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quellen: Deutsches Apotheken Portal
             DAZ.online

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