Ärztin vor Cannabisfeld
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Medizinalhanf | Freigabe

DAS WARTEN HAT EIN ENDE

Endlich. Ist. Es. Soweit. Cannabis gibt es auf Rezept. Ab morgen! Jeder Arzt darf seinen kranken Patienten nun Medizinalhanf verordnen, wenn er es für richtig hält. Er braucht dazu nur den gelben Rezeptblock – Cannabis ist ein BtM – und er darf nicht Tierarzt oder Zahnarzt sein.

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Wir informierten darüber ja schon häufig und die Freigabe wird von geschätzt hunderttausenden Menschen ungeduldig erwartet.

Aber warum hat es eigentlich so lange gedauert? Das liegt am bundesdeutschen Gesetzessystem. Es steht in Artikel 82 des Grundgesetzes und regelt die „Ausfertigung, Verkündung und das Inkrafttreten von Bundesgesetzen“. Damit nicht eine einzelne Person nach Gutdünken rechtsverbindliche Texte erlassen kann (wie es in Diktaturen üblich ist), haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes dies im Jahre 1949 endgültig geregelt, man hatte vorher schlechte Erfahrungen gemacht.

Das Grundgesetz ist eine Sammlung staatlicher System- und Wertentscheidungen, die über allen anderen Rechtsnormen in diesem Land steht. Dies also sieht vor: 1.) Ein Gesetz („Cannabis wird zukünftig von den Krankenkassen problemlos erstattet“) wird im Parlament (dem Deutschen Bundestag) vorgelesen, verlesen heißt das in Amtsdeutsch. Die Mehrheit der Anwesenden stimmt zu. Damit ist es verabschiedet.

2.) Das Gesetz wird ausgedruckt und dem Bundespräsidenten vorgelegt. Denn der ist Staatsoberhaupt und muss jedes Gesetz unterzeichnen, bevor damit irgendetwas anderes geschieht. In diesem Fall hat Joachim Gauck unterschrieben.

3.) Im regierungseigenen „Bundesgesetzblatt“ verkündet das Bundesjustizministerium die Neuigkeit. Erst wenn das Gesetz schwarz auf weiß durch die „Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft“ veröffentlicht wird, existiert es real.

4.) Am Tag nach dem Erscheinen tritt das Gesetz in Kraft.

Und das ist am 10. März 2017. Morgen!

Alexandra Regner, PTA und Redaktion

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