Frau hat Handy und Reisepass in der Hand© ronstik / iStock / Getty Images Plus
Viele von COVID-19 genesene Patienten sind mittlerweile geimpft. Ab sofort können sie auch das digitale Impfzertifikat in Apotheken bekommen.

COVID-19 | Impfung

DIGITALE IMPFZERTIFIKATE FÜR GENESENE AB HEUTE IN APOTHEKEN ERHÄLTLICH

Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können ab heute ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt.

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Wer eine ausstellende Apotheke sucht, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten. Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.

Bereits über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer.

Quelle: ABDA

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