Eine Zeichnung zeigt eine Hauswand mit Fenstern, aus denen verschiedene Personen herausschauen.
Am besten bleiben alle zu Hause: Die Konferenz zwischen Bund und Längern sieht vorübergehende Schließungen und Kontaktbeschränkungen vor. © ma_rish / iStock / Getty Images Plus

Maßnahmen | Politik

EINSCHRÄNKUNGEN AB DEM 2. NOVEMBER

Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten.

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Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Video-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder. Nach zwei Wochen - also etwa um den 11. November - wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen. Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier wollen demnach Firmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, 75 Prozent der November-Umsätze 2019 als aktuelle Kostenbeihilfe erstatten. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet, bei kleinen Betrieben könnten bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden.

Im Anschluss sollte in der Bund-Länder-Schalte über die konkreten Kontaktbeschränkungen diskutiert und entschieden werden. Bis Weihnachten will man damit die massiv steigenden Infektionszahlen eindämmen. Laut einer Beschlussvorlage des Bundes sollen deutschlandweit Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden.

Aus Länderkreisen hieß es, in der länderinternen Vorbesprechung sei bereits bei vielen Punkten ein Konsens gefunden worden. Unklar war zunächst, um welche Punkte es sich handelte.

Aktualisierung: Folgende Regelungen wurden vereinbart:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - insgesamt maximal zehn Personen - gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.

PRIVATE REISEN
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.

VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

FREIZEITEINRICHTUNGEN
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

GASTRONOMIE
Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

DIENSTLEISTUNGEN
Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.

HANDEL
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

SCHULEN UND KITAS
Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.

HILFEN FÜR UNTERNEHMEN
Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

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Quelle: dpa

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