Mutter, Vater, drei Kinder, Oma und Opa kochen das Weihnachtsessen.
Hier ist alles in Ordnung: Ein Haushalt und vier enge Verwandte dürfen Weihnachten zusammen feiern, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. © monkeybusinessimages / iStock / Getty Images Plus

Beschränkungen | Regeln

HARTER LOCKDOWN AB 16. DEZEMBER

Nach längeren Debatten steht nun fest, dass ein harter Lockdown das Coronavirus ausbremsen soll - und noch deutlich vor Weihnachten beginnt. Rund neun Monate nach dem ersten harten Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben erneut in weiten Teilen heruntergefahren.

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Bund und Länder verständigten sich am 13. Dezember darauf, dass Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Drogerien oder Apotheken vom 16. Dezember bis 10. Januar schließen müssen. Das gilt auch für Schulen und Kitas, die Kinder und Jugendlichen sollen wenn immer möglich zu Hause bleiben. Es soll aber eine Notbetreuung angeboten werden, wie der Regierende Bürgermeister Berlins Michael Müller nach einer Schalte der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erläuterte.

Die geltenden strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten - sollen über Weihnachten vom 24. bis zum 26. Dezember gelockert werden.

Lockerungen über Weihnachten
Die Regelung für den 24. bis 26. Dezember lautet: Es darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen. Diese vier Personen müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen:
• Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
• Verwandte in gerader Linie,
• Geschwister, Geschwisterkinder
• und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine feste Personenobergrenze für die Weihnachtstage gibt es also nicht. Wie viele am Ende beisammen sind, hängt zum einen von der Anzahl der Kinder ab und zum anderen von der Größe des Hausstands, der mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen darf.

Wir sehen, dass es mit einzelnen Schritten nicht mehr geht, sondern das man Kontakte bundesweit herunterfahren muss.

Müller machte am Vormittag deutlich, dass es angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen aus seiner Sicht keine andere Möglichkeit als neue, harte Maßnahmen gibt. Ja, diese brächten für viele Menschen neue Zumutungen mit sich. Aber: „Wir sehen, dass es mit einzelnen Schritten nicht mehr geht, sondern das man Kontakte bundesweit herunterfahren muss“, sagte er im Kanzleramt.

Kontakte entstehen auch an Schulen und im Einzelhandel, selbst wenn sich dort alle an die Regeln halten.

„Letztendlich bleibt der Maßstab der Gesundheitsschutz“, fügte er hinzu. „Der Gesundheitsschutz ist das A und O.“ Natürlich sei mit den wohl bald startenden Impfungen die Hoffnung verbunden, wieder ein Stück Normalität zurückzugewinnen. „Aber es wird noch dauern, bis dann wirklich viele geschützt sind durch die Impfungen. Das bedeutet, wir müssen weiter achtsam sein, wir müssen weiter Kontakte vermeiden.“ Und solche Kontakte entstünden eben auch an Schulen und im Einzelhandel, selbst wenn sich dort alle an die Abstands- und Hygieneregeln hielten. Gleichwohl seien weiter „Dinge möglich“, auch zu Weihnachten, sagte Müller. „Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist.“

Um die hohen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, gilt seit 2. November in Deutschland bereits ein Teil-Lockdown mit der Schließung von Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Beschränkungen für private Kontakte. Nun folgen weitere Maßnahmen.

Viele Geschäfte müssen schließen, etwa Friseure, Kosmetiksalons oder Läden für Kleidung.
Ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen.
Schulen und Kitas sollen mit Ausnahme einer Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ab Mittwoch schließen.

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür regelt der Bund. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen, die die Kommunen festlegen sollen.

Quelle: dpa

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