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Pille danach | Notfallkontrazeptiva

BUNDESTAG REGELT WERBEVERBOT UND ERSTATTUNG

Junge Frauen müssen die Pille danach auch künftig nicht selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern die Betroffene jünger als 21 Jahre alt ist und ein Rezept vorlegen kann.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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