ein lächelnder Mann im weißen Kittel kontrolliert Arzneimittellagerbestände
Bald endlich wieder ein Lächeln auf den Lippen bei der Lagerbestandskontrolle? © dragana991 / iStock / Getty Images Plus

Arzneimittel | Nicht lieferbar

BUNDESTAG BESCHLIESST GESETZ GEGEN LIEFERENGPÄSSE

Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten hat der Bundestag am Donnerstag Änderungen des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Pharmafirmen können künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann angeordnet werden, dass die Firmen oder Arzneimittelgroßhändler größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat lagern müssen.

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Der Apothekerverband ABDA warnt immer wieder vor Lieferengpässen bei gängiger Medizin wie Schilddrüsenarzneien, Medikamenten gegen Gicht oder Ibuprofen-Schmerzmitteln. Es gibt viele Ursachen. Wirkstoffe würden aus Kostengründen oft in anderen Ländern, wie China oder Indien produziert, heißt es. Stehe dort die Produktion zeitweilig still oder werde eine Charge aus Qualitätsgründen nicht freigegeben, treffe das auch große Hersteller in Europa.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll nun ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen. Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts extra. Die Mehrkosten trägt dann die Krankenkasse.

"Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente schnell bekommen. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag. Gemeinsam mit den Änderungen des Arzneimittelgesetzes beschloss der Bundestag am Donnerstag auch eine Reform zur Neuregelung der Finanzbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit dem sogenannten "Faire-Kassen-Gesetz" soll der Finanzausgleich zwischen den Kassen neu ausgerichtet werden, zudem gibt es neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb untereinander. Es solle damit verhindert werden, dass sich die Kassen nur um die Jungen und Gesunden bemühen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag (CDU).

Quelle: dpa

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