Ernährung | Zucker
BUNDESRAT STIMMT ZU: ZUCKERVERBOT FÜR BABY- UND KINDERTEES
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Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen demnach keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe oder Dicksäfte enthalten.
Vorgeschrieben werden soll auch ein Hinweis auf der Verpackung oder einem Etikett, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten. Kommen soll außerdem eine Kennzeichnung, ab welchem Kindesalter die Tees verwendet werden können - generell darf dies demnach nicht unter vier Monaten sein.
Hintergrund ist laut Ministerium, dass gezuckerte Getränke die Gefahr von Karies und Übergewicht erhöhen. In den ersten 1000 Lebenstagen von Kindern würden wichtige Weichen fürs Ernährungsverhalten gestellt - angestammte Gewohnheiten später zu ändern, sei dann schwieriger. Wie es in der Verordnung heißt, betrifft das Zuckerverbot 37 derzeit erhältliche Produkte. Die neuen Informationspflichten auf der Packung betreffen demnach laut einer Marktübersicht 85 Produkte.
Quelle: dpa