Ein Mann verzieht das Gesicht beim COVID-Rachenabstrich.© Diy13 / iStock / Getty Images Plus
Um ihre Vergütung zu erhalten, müssen Testzentren - auch Apotheken - ab August die Ergebnisse des COVID-Bürgertests per App hinterlegen.

Bürgertests | Vergütung

SO GEHT DER ANSCHLUSS AN DIE CORONA-WARN-APP

Mit den sogenannten Bürgertests kann man sich kostenlos auf COVID-19 testen lassen. Ab dem 1. August erhalten die Teststellen nur noch dann eine Vergütung, wenn sie das Testergebnis an die Corona-Warn-App übermitteln können. Hier erfahren Sie, wie Apotheken sich an die App anbinden können.

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Seit Juli erhalten Teststellen, so auch Apotheken, nur noch 11,50 Euro pro COVID-19-Test. Ab August müssen sie die Testergebnisse auch an die Corona-Warn-App übermitteln können – damit kommt die neue Coronavirus-Testverordnung dem Wunsch der Getesteten nach.

Da es sich bei der App um ein Open-Source Programm handelt, sind ihre technischen Details auf der Plattform Github ersichtlich.

Mit oder ohne Testmanagement-System?

Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) sollen sich Apotheken, die auf ein Testmanagement-System zurückgreifen, an die Systemanbieter wenden. Dort können sie erfragen, ob eine Schnittstelle besteht und ob sie sie nutzen können. Bei einigen Anbietern wie No-Q, Apotermin, Probatix und Pharma4u ist dies bereits möglich.

Apotheken, die kein solches Buchungssystem verwenden, können sich selbst an die Corona-Warn-App anbinden. Dazu nehmen sie Kontakt mit den Entwicklern auf. Unter registrierung.labore.pandemietest@t-systems.com können sie Vertragsformulare erfragen. Folgende Angaben sind für einen Nutzungsvertrag nötig:

  • Anzahl der Testzentren, die die Apotheke betreibt
  • Anzahl der Tests pro Tag
  • ob das Testzentrum offiziell beim örtlichen Gesundheitsamt registriert ist
  • ob eine Testmanagement-Software genutzt wird
  • Ansprechpartner für die Anbindung

Wie geht es weiter?

T-Systems, der Anbieter, benötigt sobald er alle Informationen vorliegen hat, noch einige Arbeitstage, um den Account für die Apotheke zu erstellen. Der DAV empfiehlt deshalb eine frühzeitige Anmeldung. Mit dem Account kann die Apotheke dann auf die webbasierte Anwendung zugreifen – man benötigt nur einen Internetanschluss und ein internetfähiges Endgerät (wie einen Computer), um das Portal zu nutzen.

Alles einrichten

Die Apotheke erhält eine Schulung von einer halben bis ganzen Stunde, bei der der Anbieter auch testet, ob die Apotheke alles Nötige beherrscht. Die Apotheke legt dann einen „Super User“ fest, also einen Administrator, der den Zugang einrichtet. Er erhält den Link und die Zugangsdaten von T-Systems sowie ein Handbuch zur Mitarbeiterschulung.

Im Portal werden die Daten der Getesteten, das Testergebnis und die Test-ID des Schnelltests hinterlegt. Dabei muss es sich um die Antigen-Schnelltests handeln, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für professionelle Anwender aufzählt.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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