Ein aus Tabletten gelegtes Männchen auf einem Roller.
Vergütung der Botendienste – wird sie auf Dauer eingeführt? © Dmitry Fisher / iStock / Getty Images Plus

Sonderverordnung | Arzneimittel

BOTENDIENST-VERGÜTUNG WIRD VERLÄNGERT

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Novellierung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt. Demnach soll die eingeführte Botendienst-Vergütung für Apotheken verlängert werden und ab dem 1. Oktober pro Lieferung 2,50 Euro betragen.

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Laut BMG soll die im Frühjahr eingeführte Botendienst-Vergütung bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Außerdem soll die Honorierung von derzeit fünf Euro halbiert werden. Grund für die Verlängerung sei die Reduzierung des Infektionsrisikos. Allerdings, so heißt es, sollten die Ausgaben für die Kostenträger begrenzt werden. Zwischen Oktober und Dezember müssen Krankenkassen rund sechs Millionen Euro aufbringen – so rechnet das BMG. Eine weitere Zahlung einer Pauschale sei nicht vorgesehen.

Möglicherweise dürfen Apotheker auch noch im nächsten Jahr mit vergüteten Botendiensten rechnen. Denn sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch einzelne Fachpolitiker in den Regierungsfraktionen stehen hinter der Idee. Dies könne mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beschlossen werden, das Ende des Jahres in Kraft treten soll.

Die erste SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte noch weitere Erleichterungen für Apotheken zur Folge:
- Apotheken haben mehr Möglichkeiten, verordnete Arzneimittel bei Nicht-Verfügbarkeit auszutauschen.
- Die Abgabe von Teilmengen einer Packung ist erlaubt und hinsichtlich der Vergütung geregelt.
- Der erleichterte Austausch verordneter Arzneimittel kann von den Krankenkassen bei den Abrechnungen mit den Apotheken nicht beanstandet werden.
Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende März 2021.

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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