Ein Thermometer, das im Schnee steckt.
Das BMG geht davon aus, dass Versandapotheken die Arzneimittel ordnungsgemäß versenden. © MarianVejcik / iStock / Getty Images Plus

Qualitätskontrolle | Versandapotheken

BMG SIEHT DAS MIT DER TEMPERATUR EHER LOCKER

Wie ist das eigentlich mit der Einhaltung der Temperaturvorschriften bei Versandapotheken? Das wollte die Linksfraktion im Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage wissen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht da kein Problem.

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Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) verpflichtet die Versandapotheken, die Temperaturvorschriften beim Versand zu beachten. Der Kommentar des BMG beweist da eher Lockerheit: „Die Bunderegierung geht davon aus, dass die Versandapotheken den geltenden Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Versand von Arzneimitteln nachkommen“ heißt es in der Antwort.

Irritiert hakte die Abgeordnete Sylvia Gabelmann (Linke) nach: Wie ist das mit der Schulung des Personals, mit den Qualitätssicherungssystemen, bei der Nachweispflicht oder der Ausrüstung der Transportfahrzeuge? Beantwortet wurden diese Fragen eher nicht. „Nach Auffassung der Bundesregierung ist durch die Kompetenz und Verantwortlichkeit der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters ein ordnungsgemäßer Versand grundsätzlich gewährleistet.“

Ohnehin misst die Regierung wohl dem VOASG lediglich Klarstellungsfunktion zu. Eine entsprechende Verpflichtung habe sich nämlich schon vorher aus dem Arzneimittelgesetz gegeben, meinten die offiziellen Stellen. Selbst die EU attestiert auf der entsprechenden Website, dass sich seine Mitglieder an die deutschen Vorschriften halten – auch bei der Temperaturkontrolle. Da heißt es dann: „Ein Versand mittels Paketdiensten ist weiterhin möglich, wenn die Anforderungen eingehalten werden.“

Laut BMG überlässt man die Überwachung der Apotheken im deutsch-niederländischen Grenzgebiet auch weiterhin den niederländischen Kollegen. Man sei mit der niederländischen Regierung zwar in Kontakt, Aufsichtsfunktion übernähmen die deutschen Behörden jedoch nicht. Dazu bestünde keine rechtliche Grundlage, stellt das BMG klar.

Ausführlicher antwortet das BMG auf eine Frage zur Einhaltung der GDP (Good Distribution Practice)-Vorschiften im Versandhandel: „Die Bundesregierung hält eine Ausdehnung der Vorschriften der Guten Vertriebspraxis auf Versandapotheken nicht für geboten. Die jeweilige Apothekenleitung steht dafür ein, dass ein ordnungsgemäßer Versand erfolgt. Die Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln richten sich an Arzneimittelgroßhändler und treffen Regelungen auf der Basis der dort typischerweise auftretenden Vorgänge.“

Alexandra Regner
PTA und Medizinjournalistin

Quelle: apotheke-adhoc

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