Die Apotheke stellt für viele Menschen bei den unterschiedlichsten Erkrankungen die erste Anlaufstelle dar. Auch bei einer Erkältung erhoffen sie sich eine gute und individuelle Beratung. © Anna Yakimova / 123rf.com

Testkäufe | Erkältungssortiment

BEI ERKÄLTUNG STEHT FÜR APOTHEKEN DAS GESCHÄFT IM VORDERGRUND

Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin „Markt“ des Norddeutschen Rundfunks testete stichprobenartig zehn Apotheken mit dem Wunsch nach einem Erkältungspräparat zur Vorbeugung beziehungsweise Stärkung des Immunsystems. Laut NDR werde man in der Apotheke schlecht beraten und erhalte nur überflüssige Medikamente.

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"Ich bin gesund, möchte mich aber in der Erkältungszeit vor einer Ansteckung schützen." Mit diesem Satz wurde ein Proband im Auftrag des Magazins in zehn verschiedene Apotheken geschickt. Neun Apotheken empfahlen Präparate zum Schutz vor einer Erkältung und zur Stärkung des Immunsystems, Eine gab Tipps für eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung und Bewegung im Freien.

Als Experten zur Auswertung der Ergebnisse wurden Prof. Dr. Gerd Glaeske, ein durch die Medien bekannter Pharmakologe, und der Allgemeinmediziner Dr. Martin Scherer befragt. Sie seien entsetzt gewesen über die mangelhafte Beratung in den Apotheken. Dr. Scherer rät generell von einer unspezifischen Stimulierung des Immunsystems ab, da an einer Erkältung eine Vielzahl von Erregern beteiligt sei. Gefährlich wird es in seinen Augen, wenn entsprechende, zum größten Teil zinkhaltige Präparate für Kinder empfohlen werden, da es in einer kindlichen Wachstumsphase durch eine unspezifische Stimulierung zu einer Überreaktion des Immunsystems kommen kann. Nach der Meinung des Pharmakologen Glaeske könne man sich die 6,75 bis knapp 50 Euro, die bei den Testkäufen fällig wurden, sparen, da es den empfohlenen Mitteln an Evidenz fehle. Er wirft den Apotheken ganz offen reine Geschäftemacherei vor, vor allem im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel, die zum einen nur nach ärztlicher Rücksprache und zum anderen nur bei Nährstoffmangel indiziert seien.

Der NDR verweist in seinem Beitrag auf die seit 2012 in der Apothekenbetriebsordnung festgelegte Beratungspflicht der Apothekenmitarbeiter. Auf Nachfrage bekräftigte die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) das Interesse an einer qualitativ hochwertigen Beratung, räumt aber auch ein, dies nicht für jeden Beratungsfall garantieren zu können.

Farina Haase, Volontärin

Quelle: www.ndr.de

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