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ARZNEIMITTELINTERAKTIONEN – RELEVANZ UND MASSNAHMEN
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Die Wahrscheinlichkeit für eine Wechselwirkung ist um so größer, je mehr Medikamente ein Patient einnimmt. So wurde in einer Studie in Krankenhäusern festgestellt, dass bei 7 Prozent der Patienten, die 6 bis 10 verschiedene Arzneimittel nahmen und bei 40 Prozent, die 16 bis 20 verschiedene Arzneimittel nahmen, unerwünschte Effekte auftraten, die möglicherweise auf Interaktionen zurückzuführen sind. Bei älteren Patienten kann man von einem höheren Maß an Komplikationen ausgehen, weil hier häufig die Leber- und Nierenfunktion eingeschränkt ist. Allerdings ist das therapeutische Ziel häufig nur durch eine Polymedikation zu erreichen.
Interaktionscheck Das wichtigste Instrument zur Erkennung und Beurteilung von Arzneimittelwechselwirkungen sind die entsprechenden Datenbanken. Die meisten Apothekensoftwareprogramme ermöglichen den Zugriff auf eines der gängigen Systeme. Durch Speicherung der gesamten Medikationsdaten mittels Kundenkarte ist es damit möglich, einen Check zwischen den vom Arzt verordneten Medikamenten und Präparaten der Selbstmedikation sowie den in den letzten Wochen erworbenen Arzneimitteln durchzuführen.
Viele Datenbanken klassifizieren die Wechselwirkungen, um den Umgang zu erleichtern. Dabei werden teilweise sehr unterschiedliche Klassifizierungssysteme angewandt. In der Vergangenheit wurden sie meist in schwerwiegend, mittelschwer, geringfügig und unbedeutend eingestuft. Inzwischen hat sich ein System etabliert, das sich an den jeweils erforderlichen Maßnahmen orientiert.
Wichtiges Hilfsinstrument Wurden für eine Interaktion gravierende Folgen dokumentiert, dann wird zum Beispiel die Klassifikation „Schwerwiegende Folgen wahrscheinlich, kontraindiziert“ vergeben. Im Rahmen der Selbstmedikation muss dem Kunden von der Kombination abgeraten und nach einer Alternative gesucht werden. Wurden die Arzneimittel vom Arzt verordnet, sollte zunächst der Grund der Verordnung hinterfragt werden. Im Einzelfall kann der Nutzen der Kombination unter entsprechender Überwachung größer sein als das Risiko. Dies ist jedoch mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Können schwerwiegende Folgen zumindest theoretisch auftreten, heißt die Klassifikation beispielsweise „Vorsichtshalber kontraindiziert“. Zeigt der Interaktionscheck an „Überwachung bzw. Anpassung nötig“, dann ist die Kombination möglich, der Patient muss aber regelmäßig überwacht werden. Die Apotheke hat hier zu prüfen, ob dies der Fall ist. Für Patienten mit bestimmten Risikofaktoren, wie einer eingeschränkten Nierenfunktion, kann die Meldung „In bestimmten Fällen Überwachung bzw. Anpassung nötig“ von Bedeutung sein.
Mit „Vorsichtshalber überwachen“ werden Interaktionen klassifiziert, die zwar theoretisch möglich sind, aber bisher noch nicht dokumentiert wurden. Sind die Auswirkungen unbedeutend, kann die Meldung „In der Regel keine Maßnahme erforderlich“ lauten. Wenn Sie sich zur Rücksprache mit dem Arzt entschließen, sollten Sie sicher sein, dass es sich um eine Wechselwirkung von Bedeutung handelt. Sinnvoll ist es auch, zuvor über andere Therapieoptionen nachzudenken.
Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 12/11 auf Seite 76.
Sabine Bender, Apothekerin, Redaktion