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Altmedikamente/Medikamenten-Entsorgung

ARZNEIMITTEL-ENTSORGUNG DURCH DEN ABFLUSS

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere hundert Tonnen Arzneimittel unsachgemäß und auch gewässerschadlich über Toilette und Waschbecken entsorgt.

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So lautet die Einschätzung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Oktober. Aus diesem Grund müsse die Bevölkerung stärker darüber aufgeklärt werden, welche Risiken diese falsche Entsorgung berge, so die Regierung. Eine Rücknahmepflicht für Apotheken oder durch Schadstoffsammelstellen sei jedoch kein geeignetes Mittel, die falsche Entsorgung zu verhindern.

Auch den Vorschlag, Medikamente weiter zu verwerten, die zuvor bereits an Patienten abgegeben wurden, lehnte die Regierung in ihrer Antwort strikt ab. Bereits 2010 sei in der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben worden, dass bei einer Rücknahme aus Privathaushalten die Qualität der Medikamente nicht gewährleistet werden könne. Daran habe sich nichts geändert.

Der größte Teil der Arzneistoffe gelange allerdings nicht durch falsche Entsorgung, sondern durch menschliche Ausscheidungen in die Umwelt, stellte die Bundesregierung klar. Dies werde durch den wachsenden Medikamentenkonsum einer alternden Bevölkerung noch verstärkt. Als Gegenmaßnahme hält die Regierung unter anderem das getrennte Sammeln und Behandeln von Urin für möglich, etwa nach der Einnahme von Kontrastmitteln. Auch durch verstärkte Gesundheitsvorsorge ließe sich die Zahl der eingenommenen Arzneimittel und damit die Umweltbelastung verringern.

Bislang konnten laut Regierung etwa 40 Arzneistoffe in deutschen Gewässern nachgewiesen werden. Vier davon würden verdächtigt, Organismen in Gewässern zu schädigen: Die Schmerzmittel Diclofenac und Ibuprofen, das Antiepileptikum Carbamazepin sowie das Antibiotikum Sulfamethoxazol. Erst Anfang 2012 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, Diclofenac sowie die Hormone Ethinylestradiol und Estradiol in eine Liste potentiell gefährlicher Stoffe aufzunehmen, für die bestimmte Höchstgrenzen in Gewässern gelten. Quelle: ah/pharmazeutische-zeitung.de

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