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ANSPRUCH AUF RSV-SCHUTZ AUF KASSENKOSTEN SOLL KOMMEN
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Recht | Finanzamt
Apotheker mit PC-Kassen müssen Betriebsprüfern auch alle Einzelverkaufsdaten offenlegen. Sie sind zu Aufzeichnung und Speicherung der einzelnen Verkäufe verpflichtet und somit auch zur Vorlage dieser Daten beim Finanzamt.
Seite 1/1 1 Minute 17. April 2015
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung