Länder- und EU-Flagge wehen vor EU-Parlament
Wie steht Brüssel zu dem geplanten Apothekenstärkungsgesetz? © stormwatch153 / iStock / Getty Images Plus

Gesundheitspolitik | Bundestag

APOTHEKENSTÄRKUNGSGESETZ STÖSST AUF ZUSPRUCH

Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gilt das von Jens Spahn (Gesundheitsminister, CDU) geplante Apothekenstärkungsgesetz als so gut wie gesichert. Rechtliche Bedenken bestanden bislang vor allem von Seiten der SPD, die das Gesetz nun aber trotzdem passieren lässt.

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Die Sozialdemokraten wollten nach eigenen Angaben diesmal nicht wieder als Verhinderer eines Apothekengesetztes dastehen, so wie es im März 2017 unter dem damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Fall war. Damals stellten sich Teile der SPD gegen das Rx-Versandverbot, „Kein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten“, lautete damals die Überschrift der gemeinsamen Position.
Doch auch wenn die SPD voraussichtlich zustimmen wird, halten sie das von Spahn im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgeschlagene Boni-Verbot weiterhin für rechtlich nicht haltbar. Man verlässt sich auf die EU-Kommission und geht anscheinend davon aus, dass diese nach genauer Prüfung das Apothekengesetz zurückweisen wird. Denn bereits im März reagierte die Behörde auf die geplante Streichung der Boni mit einem Mahnschreiben an die Bundesregierung: Es müsse ein Konzept erstellt werden, um die Preisbindung für ausländische Versender aufzuheben, sonst geht’s vor Gericht. Das deutsche System der Festpreise verringere die Möglichkeiten Rabatte anzubieten und schränke den Handel zwischen den EU-Ländern ein. Daraufhin versicherte die Bundesregierung die Preisbindung im Arzneimittelgesetz zu streichen und sich im Referentenentwurf erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen: „Eine Befassung des Bundeskabinetts mit einem europarechtskonformen Gesetzentwurf soll im Juni 2019 folgen“.

Am 17. Juli soll offiziell abgestimmt werden, der Termin gilt aber noch nicht als gesetzt, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium stimmen sich derzeit noch ab. Der Grund: Spahn lehnt ein Notifizierungsverfahren ab, da es die Gesetzgebung erheblich verzögern würde. Bei diesem Verfahren hätten alle EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Es überrascht nicht, dass an dieser Stelle von Seiten der Niederlande mit Widerspruch gerechnet wird. Daher bleibt abzuwarten, in welcher Form die EU-Kommission miteinbezogen wird, beziehungsweise ob eine Prüfung verbindlich begleitend zum Kabinettsbeschluss verankert werden kann. Die SPD geht allerdings von einer Prüfung durch Brüssel und einer Ablehnung aus.

Farina Haase,
Apothekerin/Redaktion

Quelle: apotheke adhoc

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