Gewerkschaft/Rente

APOTHEKENRENTE VON ADA UND ADEXA

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben zum 1. Januar 2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge geschlossen.

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Sie reagieren damit auf den demografischen und gesellschaftlichen Wandel sowie den Umbau des gesetzlichen Rentensystems. Mit dem Vertrag soll ein Beitrag zur Verbesserung der Altersbezüge von Mitarbeitern in Apotheken geleistet werden. ADA und ADEXA werten dies als eine zukunftsweisende tarifvertragliche Lösung, die auch den möglicherweise vorhandenen Zukunftsängsten vieler Mitarbeiter Rechnung trägt, so die Vorsitzenden der Tarifpartner, Theo Hasse, Barbara Neusetzer und Tanja Kratt.

Der Vertrag beinhaltet Arbeitgeberbeiträge von 10 € bis 27,50 € in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters. Er gilt für alle Apothekenmitarbeiter mit Ausnahme der Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten, aber einschließlich der PKA-Auszubildenden. Überdies bietet er die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung durch den Mitarbeiter. Die Entgeltumwandlung wird durch einen 20-prozentigen Zuschuss des Apothekeninhabers unterstützt. Es handelt sich hierbei um die vom Arbeitgeber für den Entgeltumwandlungsbetrag nicht zu entrichtenden Sozialversicherungsabgaben. Der Altersvorsorgevertrag findet Anwendung in allen Bundesländern mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. ADEXA-Mitglieder erhalten Informationen für die individuelle Beratung durch die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle und auf der ADEXA-Website unter www.adexa-online.de/tarife/tarifliche-altersvorsorge .

Es war aber nicht nur wichtig, eine tarifliche Lösung für die Zukunft zu schaffen, so Neusetzer und Hasse. Für die Umsetzung galt es außerdem, einen Rahmenvertrag für den Abschluss von Direktversicherungen abzuschließen, der eine tarifvertragskonforme Lösung mit vergleichbar besten Konditionen für alle Verträge bietet. Hier haben die Tarifpartner eine optimale Branchenlösung mit einem Versicherungskonsortium aus R+V, Alter Leipziger und AXA mit dem Namen „ApothekenRente – Die empfohlene Rente von ADA und ADEXA“ gefunden. Weitergehende Informationen sind auf den Internetseiten www.apothekenrente.info, den Seiten der Mitgliedsorganisationen des ADA und unter www.adexa-online.de eingestellt. Die Seite www.apothekenrente.info  wird zu Beginn noch nicht vollständig sein, der Inhalt wird jedoch kontinuierlich ausgebaut. Dort ist auch ein Rentenrechner installiert. Quelle: ADEXA

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