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ANSG/Notdienst-Pauschale

APOTHEKENNOTDIENSTSICHERSTELLUNGSGESETZ BESCHLOSSEN

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes, das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG, beschlossen.

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Die ABDA begrüßte diesen Kabinettsbeschluss, das neue Gesetz sei besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht und appellierte an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zügig umzusetzen.

In dünn besiedelten Regionen wird der Notdienst von weniger Patienten in Anspruch genommen als in der Stadt. Wegen der geringeren Apothekendichte müssen Apotheken auf dem Land gleichzeitig häufiger Nacht- und Notdienste leisten. Die Sicherstellung des Notdiensts ist damit für Apotheken in bevölkerungsarmen Regionen besonders belastend. Um dies auszugleichen, sollen nach dem ANSG Apotheken für jeden Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten.

Finanziert werden soll der Zuschuss über eine Erhöhung des Festzuschlags für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro Packung. Dieser Erhöhungsbeitrag ist ausdrücklich für die Förderung des Notdiensts vorgesehen und wird vollständig an einen Fond abgeführt, der für die Verteilung unter allen deutschen Apotheken zuständig ist. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA dazu: „Die Vorbereitungen für den Fond sind bereits in vollem Gange. Wir werden das ANSG zügig, transparent und so unbürokratisch wie möglich umsetzen.“

Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro bleibt auch beim ANSG erhalten. Diese wird vom Patienten bezahlt, wenn er einen Nacht- und Notdienst in Anspruch nimmt. Der Arzt kann Patienten in dringenden Fällen von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem Rezeptformular das sog. noctu-Feld ankreuzt. Quelle: abda.de

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