Adexa
APOTHEKENGEWERKSCHAFT FÜR MINDESTLOHN IN APOTHEKEN
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Deshalb fordert Adexa einen gesetzlichen Mindestlohn: Überall, wo die Tarifverträge nicht gelten, sollen die Mitarbeiter demnach mindestens 8,50 Euro erhalten. Besonders in Sachsen sieht die Gewerkschaft Handlungsbedarf: 80 Prozent der Mitarbeiter werden dort laut Adexa untertariflich bezahlt. Das Bundesland ist das einzige, in dem kein Gehaltstarif gilt. Der sächsische Apothekerverband war 1997 aus dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker ADA ausgetreten.
Doch auch Tarifverträge sind laut der stellvertretenden Vorsitzenden Tanja Kratt keine Garantie dafür, dass die Angestellten auch tatsächlich nach Tarif bezahlt werden: Nicht alle Apotheker hielten sich an die Tarifverträge. Ohnehin liege das Tarifgehalt eines Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in den ersten Berufsjahren mit 9,20 Euro pro Stunde (in Nordrhein 8,90 Euro) nur knapp über dem geforderten Mindestlohnniveau.
Zusätzlich hat Adexa zufolge das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die Situation für Apothekenmitarbeiter verschärft, weil Apothekenleiter neue Arbeitsverträge aufsetzen würden: „Zuletzt haben wir vermehrt Meldungen erhalten, dass Mitarbeitern dabei Stunden gestrichen werden“, sagt Kratt. Für Angestellte in Teilzeit sei es damit besonders schwierig, die Grundsicherung im Alter zu erreichen. Der ADA wollte auf Nachfrage keine Stellungnahme zum Thema Mindestlohn abgeben. Quelle: apotheke-adhoc.de