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APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG: NEUER ENTWURF

Endlich wurde der offizielle Referentenentwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung vorgestellt. Und er unterscheidet sich in wichtigen Punkten kaum von seinen beiden inoffiziellen Vorgängern.

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Die von Apothekern befürchtete Tendenz zur «Apotheke light» ist weiterhin deutlich erkennbar. So wird die Filialapotheke, für die bislang dieselben Anforderungen galten wie für die Hauptapotheke, faktisch mit Zweigapotheken gleichgesetzt. Das bedeutet eine deutliche Herabstufung des Standards. Damit dürfen Filialen auf ein Labor verzichten. Rezepturen werden dann in der Hauptapotheke angefertigt. Dasselbe gilt für die Prüfung von Arzneimitteln. Auch die Bereitschaftsdienste können zentralisiert werden.

Das Bundesgesundheitsministerium begründet diese Änderung mit einer Effizienzsteigerung in den Apotheken durch die bessere Auslastung und höhere Qualität der dann noch bestehenden Labors. Zudem würden die Kosten für die Filiallabors wegfallen. Die meisten Apotheker dürften dieses Vorhaben allerdings weniger als Entgegenkommen des Ministeriums begreifen, sondern als Förderungsmaßnahme für Filialverbünde.

Ein Qualitätsmanagement soll es auch in Zukunft nicht flächendeckend geben. Apotheken, die Defekturarzneimittel herstellen, müssen es haben, ebenso Apotheken, die maschinell verblistern oder patientenindividuelle parenterale Arzneimittel herstellen. In den kommenden Wochen haben die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und andere von der Apothekenbetriebsordnung betroffene Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf. Anschließend müssen die Bundesländer über den Verordnungsentwurf beraten.

Von dort gab es bereits einige kritische Anmerkungen zu den beiden inoffiziellen Entwürfen aus dem vergangenen Jahr. Die Kritik richtete sich dabei vor allem gegen die Differenzierung in Hauptapotheken und Zweig- oder Filialapotheken. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die Bundesländer der Verordnung zustimmen.

Die auch von der Bundesregierung kritisch beäugten Pick-up-Stellen kommen in dem Verordnungsentwurf nicht vor. Die ABDA hatte der Koalition vor gut zwei Wochen einen Vorschlag hierzu unterbreitet, der einen Genehmigungsvorbehalt mit Bedarfsprüfung vorsieht. Das würde bedeuten, dass Pick-up-Stellen nur dann genehmigt werden, wenn hierfür ein tatsächlicher Bedarf besteht. Politiker von Union und FDP hatten auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf am 8. Oktober zugesagt, den Vorschlag zu prüfen. Mögliche Resultat dieser Prüfung sind aber im Entwurf nicht zu erkennen. Der 62-seitige Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit ist hier zu finden. Quelle: pharmazeutische-zeitung.de

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