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Notdienstpauschale

APOTHEKEN SOLLEN SELBSTZAHLER-ANTEIL BERECHNEN

Der vom BMG Anfang der Woche vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der Notdienstpauschale wurde vom Kabinett durchgewunken. Ein Punkt dabei: Die Neuregelung der Beteiligung der Selbstzahler am Notdienst-Fonds.

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 Nicht wie bisher geplant soll die Abrechnungsstelle ZESAR berechnen, wie viel jede Apotheke an den Fonds abführen muss. Die Apotheker sollen gegenüber dem Deutschen Apothekerverband erklären, wie viele Selbstzahler-Packungen sie pro Quartal abgegeben haben. Der DAV soll aus diesen Angaben berechnen, wie viel jede Apotheke an den Fonds überweisen muss und kontrollieren, ob die Apotheker ihren Anteil regelgerecht abführen.

Mit dem neuen Entwurf wird auch erstmals die Anpassung des Fixhonorars geregelt: Demnach soll das Fixum um 16 Cent pro Packung angehoben werden. In der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) soll jedoch ausdrücklich vermerkt werden, dass die Mehreinnahmen für den Notdienst-Fonds verwendet werden.

Bei der Berechnung des GKV-Anteils bleibt alles beim Alten: Die Rechenzentren sollen dem DAV melden, wie viele Rx-Packungen pro Quartal zu Lasten der Kassen abgegeben wurden. Daraus errechnet sich die Summe, die in den Notdienst-Fonds wandert.

Der neue Gesetzentwurf macht zudem genaue Angaben hinsichtlich der anfallenden Verwaltungskosten. Den Apotheken selbst entsteht demzufolge ein vergleichsweise geringer Aufwand: Jährlich müssen alle Apotheken zusammen 350 000 Euro mehr einplanen, das entspricht rein rechnerisch rund 17 Euro pro Offizin. Hinzu kommt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 196 000 Euro, also etwa 9 Euro pro Apotheke.

Für die Meldung der Notdienst-Daten können die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden jährlich 31 000 Euro an Verwaltungskosten verlangen. Nicht angegeben sind jedoch die Kosten der Rechenzentren. In der Branche ist man sich derzeit noch uneinig über die Bewältigung des anfallenden Verwaltungsaufwandes. Quelle: apotheke-adhoc.de

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