© Die PTA in der Apotheke
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Tatort Apotheke

ANTIHISTAMINIKUM

Kann in der Selbstmedikation ohne weiteres ein Antihistaminikum gegen die Symptome einer Sonnenallergie mitgegeben werden? Was müssen Sie bei der Abgabe beachten?

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Frau Wolf ist eine langjährige Stammkundin der Apotheke. Sie ist 68 Jahre alt. Sie berichtet der PTA, dass sie das Wochenende bei sommerlichem Wetter an der See verbracht habe und mit einer juckenden Sonnenallergie nach Hause gekommen sei. Frau Wolf möchte gern die antiallergischen Tropfen kaufen, die ihre Schwester ihr gegen den Juckreiz empfohlen hat.

Die PTA bringt schnell in Erfahrung, dass die Kundin Dimetindentopfen meint. Bei einem Blick in die Kundenkartei sieht sie, dass Frau Wolf regelmäßig Schlaftabletten mit dem Inhaltstoff Doxylamin kauft. Um sie richtig zu beraten, fragt die PTA, ob sie die Tabletten regelmäßig einnehme.

Pharmakologischer Hintergrund Dimetinden ist ein H1-Antihistaminikum der ersten Generation, das zur symptomatischen Behandlung des Juckreizes in Folge von aller gischen Reaktionen, Exanthemen, Nahrungs- und Arzneimittelallergien und Ekzemen eingesetzt wird.

Insbesondere die topische Zubereitung als Gel wird häufig zur Linderung der Beschwerden bei einem Sonnenbrand oder einer Sonnenallergie verwendet. Doxylamin gehört zu der gleichen Stoffklasse wie Dimetinden, wird allerdings schwerpunktmäßig gegen Schlafstörungen eingenommen. Antihistaminika der ersten Generation sind ZNS-gängig und haben im Gegensatz zu H1-Antihistaminika der zweiten oder dritten Generation sedierende Eigenschaften. Die zentralnervösen Wirkungen der „alten” Substanzen werden heute meistens zur Behandlung von Übelkeit, Erbrechen und Schlafstörungen ge nutzt.

Die gleichzeitige Einnahme zweier Antihistaminika mit sedierenden Eigenschaften ist in der Regel nicht erwünscht. Gerade bei älteren Menschen können die zentralen Wirkungen zu Gangunsicherheiten und einer erhöhten Sturzgefahr führen. Außerdem können verstärkte anticholinerge Nebenwirkungen auftreten. Besondere Vorsicht ist bei Patienten mit Glaukom, Epilepsie oder Prostatahypertrophie geboten. PTA und Apotheker sollten bei der Abgabe eines Antihistaminikums mit zentralnervösen Eigenschaften immer auf die möglichen Wechselwirkungen mit Alkohol und eine Einschränkung der Reaktionsfähigkeit hinweisen.

Zurück zum Fall Frau Wolf beteuert zwar, die Schlaftabletten nicht jeden Tag einzunehmen, möchte aber nicht auf diese bekannte Hilfe zum Einschlafen verzichten. Da die Kundin nur über leichten Juckreiz klagt und einen Arztbesuch ablehnt, schlägt ihr die PTA vor, zur Behandlung der Sonnenallergie eine Creme mit 0,5 Prozent Hydrokortison zu verwenden. Diese habe eine stärkere antiallergische Wirkung als die lokale Anwendung von Dimetinden und keine Wechselwirkungen mit den Schlaftabletten.

Sie empfiehlt der Kundin, die Creme zunächst bis zur Besserung der Beschwerden ein bis zwei Mal täglich aufzutragen. Die Dauer der Behandlung sollte auf maximal drei Wochen beschränkt sein. Wichtig sei außerdem, dass sie die Haut vor weiterer schädlicher UV-Strahlung schütze. Anschließend gibt die PTA Frau Sommer noch einige Tipps für das nächste Sonnenbad: Sie soll sich langsam an die Sonne gewöhnen, die intensive Mittagssonne meiden, empfindliche Hautstellen durch geeignete Kleidung schützen und einen fettbeziehungsweise emulgatorfreien ausreichend hohen Sonnenschutz verwenden.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 04/12 auf Seite 77.

Dr. Katja Renner, Apothekerin

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