Der Vierfach-Grippeimpfstoff ist ab der Saison 2018/2019 als Kassenleistung zugelassen. © Jeffrey Hamilton / DigitalVision / Thinkstock

Grippeimpfstoff | Kassenleistung

ALLES RECHTENS MIT DEM TETRA-IMPFSTOFF?

Die Einsicht kam spät, aber nun ist sie auf dem Weg: In der kommenden Grippesaison ist der Vierfach-Impfstoff zu verwenden und damit ist er auch Kassenleistung. Doch eine Krankenkasse schert aus und geht einen Sonderweg.

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Nachdem erwiesen ist, dass der Dreifach-Impfstoff der Saison 2017/18 keinen wirklichen Schutz gegen den grassierenden Yamagata-Virus bot, folgt der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut und brachte den Beschluss auf den Weg. „Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/18, sondern auf die kommende“, stellt Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, noch einmal richtig.

Einige Krankenkassen hatten den tetravalenten Impfstoff als freiwillige Satzungsleistung zwar zusätzlich angeboten; im gültigen Leistungskatalog war sie jedoch nicht enthalten. Mit dem Beschluss des Bundesausschusses, der mit Erscheinen im Bundesanzeiger rechtsgültig wird, bekommen die Hersteller genügend Zeit, um auch eine ausreichende Menge Impfstoff zu produzieren. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Zusammensetzung bereits bekanntgegeben: Demnach muss die Vakzine Antikörper gegen die Viren „A/Michigan/45/2015 (H1N1)pdm09“, „A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)“, „B/Colorado/06/2017“ und „B/Phuket/3073/2013“ enthalten. Da die Genehmigung zu erwarten war, haben Kassen und Apothekerverbände bereits in den letzten Monaten Verträge mit den Herstellern der tetravalenten Impfstoffe geschlossen. Besonders die AOK machte dabei von sich reden und setzte für eine Impfdosis den abrechenbaren Betrag von 10,95 Euro plus Mehrwertsteuer an. Die beiden verfügbaren quadrivalenten Impfstoffe Vaxigrip tetra und Influsplit tetra haben jedoch einen höheren Listenpreis als mit der AOK Nordost vereinbart wurde. Der Berliner Apothekerverein hat daher einen Vertrag mit Mylan geschlossen, der den Impfstoff für diesen Preis anbieten kann. Das Problem: Er ist noch nicht am Markt und darf auch nur für Erwachsene verwendet werden, weshalb die Kinderärzte Sturm laufen (wir berichteten).

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie kritisiert diese Vereinbarung scharf und sagt: „Die AOK umgeht damit bestehendes Recht.“ Die Bundesregierung hatte mit dem Arzneimittelversorgungsgesetz (AMVSG) exklusive Rabattverträge für Impfstoffe wegen latenter Versorgungsprobleme verboten. Das Ausschreibungsmodell widerspreche damit klar den gesetzgeberischen Zielen einer stabilen Versorgung und einer hohen Impfquote.

Alexandra Regner,
PTA, Redaktion

Quelle: Apotheke adhoc
   Apotheke adhoc

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