Krankschreibung | Video-Sprechstunde
AUCH BEI ÄRZTEN ROLLT DIE DIGITALE REVOLUTION
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Anlass der Richtlinienänderung, so der G-BA, sei die Lockerung des „Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung“ für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Eine Voraussetzung gibt es allerdings für die neue Art der Krankschreibung: Der Versicherte muss der behandelnden Arztpraxis bekannt sein. Weit gefasst ist allerdings die Prämisse, dass „die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt“. Ein Anspruch auf den gelben Zettel per Video gibt es jedoch nicht.
Außerdem: Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Tagen begrenzt. Um eine Folgebescheinigung zu erhalten, muss sich der Patient dann doch in die Arztpraxis bemühen: Ausschließlich online oder per Telefonat darf niemand weiter krankgeschrieben werden. Monika Lelgemann vom Bundesausschuss stellt dann auch unmissverständlich klar: „Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt.“
Als Standard gilt weiterhin die persönliche Untersuchung.
Dieser neue Service geht konform mit einigen grundlegenden Änderungen, die Arztpraxen (und Apotheken) in ganz Deutschland zurzeit von rechts auf links drehen. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt – es entfällt also das Suchen nach einer Briefmarke und Briefumschlag. Patienten nehmen nachweislich die Möglichkeit einer Videosprechstunde immer mehr an: In reellen Zahlen waren es vor einem Jahr noch fünf Prozent, die dies nutzten, mittlerweile sind es schon 13 Prozent. Vorstellen können sich diese Art der Kontaktaufnahme aber bereits 45 Prozent, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab. Am liebsten mögen Patienten die Sprechstunde nach wie vor bei einem ihnen bekannten Arzt.
Auch Gesundheits-Apps auf dem Smartphone erfreuen sich steigender Beliebtheit, so zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker. Ärzte können diese „verschreiben“, und in nicht allzu ferner Zukunft werden die kostenpflichtigen unter ihnen von der Krankenkasse erstattet. Die rechtlichen Voraussetzungen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits geschaffen. Ebenfalls am Start: Die elektronische Patientenakte. Die gilt ab 1. Januar 2021 auf freiwilliger Basis.
Alexandra Regner,
PTA und Journalistin
Quelle: DAZ.online