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Bundesärztekammer

ÄRZTLICHE BEHANDLUNGSFEHLER

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nach wie vor gefragte Anlaufstellen.

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im Jahr 2007 waren es 10 432 Anträge, die dort eingereicht wurden. In 2010 waren es bereits 11 016 Anträge und 2011 wurden 11 107 Anträge eingereicht und 7452 bearbeitet.

Damit wird schätzungsweise ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in diesen Einrichtungen der Ärztekammern beurteilt, wie die Bundesärztekammer Anfang letzter Woche in Berlin erläuterte.

In mehr als zwei Drittel der bearbeiteten Fälle kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass kein Fehler vorlag . In rund fünf Prozent der Entscheidungen lag ein Fehler ohne Kausalität vor. In einem Viertel fanden die Experten einen Fehler mit Kausalität (25,5 Prozent) und hielten es für begründet, die betroffenen Patienten zu entschädigen. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

„Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler ­ - auch in der Medizin“, betonte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. „Umso wichtiger ist es, dass Patientinnen und Patienten bei einem vermuteten Schadensfall nicht allein gelassen werden.“

Crusius verwies darauf, dass die Ergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems erfasst und ausgewertet werden. Sie würden für Fortbildungs- und Qualitäts­sicherungs­veranstaltungen der Ärzte aufbereitet, um Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln.

Patienten können durch ein gebührenfreies Verfahren bei den Kommissionen prüfen lassen, ob ihr Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. In circa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten belegt. Quelle: Rie/aerzteblatt.de

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