Auch eine Tablettenbox kann helfen, bei Polymedikation den Überblick zu behalten. © ABDA/Dietmar Gust

Referententwurf | Arzneimittelverschreibungsverordnung

ÄRZTE WOLLEN NEUES KASSENREZEPT

Nächstes Jahr ändert sich die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die Dosierung soll zur Pflichtangabe auf dem Rezept werden. Liegt ein Medikationsplan vor, muss nicht zwingend eine Dosierung notiert werden. Wie wäre es denn direkt mit einem neuen Formular?

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Das dachte sich wohl auch die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und schlägt vor, ein auf diese Anforderung angepasstes Kassenrezeptformular einzuführen – ein modifiziertes Ankreuzkästchen könnte anzeigen, dass dem Patienten ein Medikationsplan vorliegt und würde die platzfressende und aufwendige Dosierungsangabe vereinfachen. „Damit könnte eine bürokratiearme Umsetzung einer möglichen gesetzlichen Neuregelung gewährleistet werden. Hierzu wird die KBV zeitnah Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu einer entsprechenden Anpassung des Bundesmantelvertrags-Ärzte aufnehmen.“ Bereits der neuerlich geforderte Aufdruck der PZN hatte zu Problemen mit den gängigen Software-Programmen geführt, Platz ist auf Rezepten sowieso nicht viel, vor allem wenn alle Positionen genutzt werden – das Problem kennt man auch aus der Apotheke, wenn Pharmazeutische Bedenken oder andere Begründungen selbst in winziger Schrift nur begrenzt Platz finden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) befürworten dies und schlagen direkt einen Namen für das Kästchen vor: „Gemäß schriftlicher Anweisung“. Kennt man bereits von Rezepturen oder BtM-Verordnungen. Außerdem könnten Apotheker die Dosierung auf die Verpackung übertragen, am besten gut verständlich (Milliliter statt Milligramm bei Säften oder Tropfen beispielsweise). Hier grätscht aber die BKV rein: Lese- und Übertragungsfehler könnten die Patientensicherheit gefährden, nachträgliche Dosisanpassungen würden dann auch nicht mehr mit der durchgeführten Packungsbeschriftung übereinstimmen. Falls es zu Abweichungen, zum Beispiel durch unterschiedliche Tropfer verschiedener Hersteller kommt, sollen Apotheker dazu verspflichtet werden, dies angepasst im Medikationsplan oder auf der Packung zu notieren – finden BÄK und AkdÄ. Also, insgesamt eine gute Sache: Der zusätzliche Kontrollschritt verringere Dosierungsfehler (nach vier-Augen-Prinzip), die Adhärenz der Patienten könnte verbessert werden, da die Dosierungsangaben transparenter kommuniziert werden und insgesamt steige die Patientensicherheit.

Die KBV findet auch noch wirtschaftliche Vorteile: Da die Dosierung von einem Arzt und keinem nichtärztlichen Mitarbeiter notiert wird, könne man den erhöhten Satz abrechnen – 46,5 Cent für eine halbe Minute. Insgesamt hat das Bundesgesundheitsministerium mit 108 Millionen Erfüllungsaufwand gerechnet und weitere Entlastungen in anderen Regelungsbereichen versprochen. Für die geplante Mehrarbeit in der Apotheke – die übrigens schon jetzt ausgeführt wird – sind keine Mehrkosten geplant.

Farina Haase,
Apothekerin/Redaktion

Quelle: Apotheke adhoc

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