Nahrungsergänzungsmittel | Wettbewerb
ABMAHNUNG: VITALPILZE HELFEN NICHT GEGEN CORONA
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51 Abmahnungen wegen unlauterer Werbung und 16 formlose Hinweise habe die Selbstkontrollinstitution dabei ausgesprochen, außerdem seien 4 einstweilige Verfügungen erwirkt worden. Einige der Gerichtsentscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. In einem Fall reichte die Wettbewerbszentrale Ende April Klage beim Landgericht München I ein. Dort geht es um ein Unternehmen, das für ein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel und der Abbildung einer Frau mit Mundschutz mit der Aussage warb, man könne sich mit dem Produkt vor "internationalen Viren" schützen.
"In den uns vorliegenden Beschwerdefällen werden teilweise Aussagen über Produkte getroffen, die den Verbraucher in vermeintlicher Sicherheit wiegen", erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. "Das ist nicht nur riskant für Verbraucher, sondern auch eine echte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derjenigen Unternehmen, die sich an die Spielregeln im Wettbewerb halten."
Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben die größte Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.