© Die PTA in der Apotheke

Nachgefragt

AB WANN SPRICHT MAN VON ÜBERSTUNDEN? KOMMT DIE NEUE PTA-AUSBILDUNG?

Wir haben Minou Hansen (ADEXA) und Sabine Pfeiffer (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

Seite 1/1 2 Minuten

Seite 1/1 2 Minuten

Minou Hansen, ADEXA, Leiterin Rechtsabteilung

Gibt es eine 10-Minuten-Regel?

Immer wieder fragen Apothekenangestellte, ab wie viel Minuten Überstunden aufgeschrieben werden dürfen. Denn oft wird erwartet, dass sie eine gewisse Zeit vor Apothekenöffnung erscheinen, um alles für den Kundenbetrieb vorzubereiten. Ebenso muss das Personal nach Schließung die Kasse zählen, herunterfahren und die Offizin für den nächsten Arbeitstag vorbereiten. Natürlich sind die meisten Mitarbeiter hierzu gerne bereit, erwarten aber von der Leitung eine Anerkennung und Vergütung der aufgewendeten Zeit.

Es kursieren verschiedene Gerüchte, ab welchem Moment diese Mehrarbeit zu vergüten ist. Die Antwort ist einfach: Ab der ersten Minute! Die Parteien eines Arbeitsvertrags einigen sich auf eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit und handeln hierfür eine Vergütung aus. Wird diese Arbeitszeit überschritten, muss sich naturgemäß auch die Vergütung erhöhen.

Die früher bestehende Regelung, dass Arbeit, die sich daraus ergibt, dass nach Geschäftsschluss noch ein Kunde zu Ende bedient werden muss, bis zur Dauer von zehn Minuten nicht als Mehrarbeit zu werten ist, existiert nicht mehr! Wenn also im Arbeitsvertrag hierzu nichts Abweichendes vereinbart ist, muss jede zusätzliche Zeit auch separat vergütet werden.

Sie sind uns wichtig! Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage? Dann schreiben Sie uns – wir greifen das Thema auf.

Umschau Zeitschriftenverlag
DIE PTA IN DER APOTHEKE
Petra Peterle
Marktplatz 13
65183 Wiesbaden
oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de

Sabine Pfeiffer, BVpta, Bundesvorsitzende

Was tut sich bei der PTA-Ausbildung?

Seit mehr als zehn Jahren fordert der BVpta eine Anpassung der PTA-Ausbildung auf drei Jahre! Um diese gesetzlich abzusichern, muss auch das Berufsgesetz aus dem Jahr 1968 modernisiert werden. Viele „Player“, auch im BMG, sehen leider weder in einem neuen Berufsgesetz noch in einer Ausbildungsverlängerung einen Sinn. Dabei ist unser Berufsgesetz das längste nicht angetastete bei den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen!

Die Vertreter des BVpta pochen weiterhin auf ein modernes, mindestens den heutigen Anforderungen entsprechendes Berufsgesetz, welches nicht nur von „der rechten Hand des Apothekers“ spricht, sondern einem ganz eigenen Berufsbild. Schließlich sollen auch KollegInnen in Industrie, Forschung und anderen Arbeitsbereichen zu ihrem Beruf PTA stehen.

Derzeit tauscht sich der zuständige Referatsleiter im BMG mit den Fachleuten verschiedener Interessensvertretungen aus, um dann die Argumente für und gegen durchgreifende Neuerungen zum PTA-Beruf abzuwägen. Auch Vertreter des BVpta wurden schon gehört. Wir werden auf jeden Fall „am Ball“ bleiben und für unsere Berufsgruppe das Optimale herausholen, damit auch Sie weiterhin sagen: Ich bin PTA und ich bin stolz auf meinen Beruf!

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 11/16 ab Seite 120.

×