Arzneimittel-Versorgung | Recht
2015: NUR NOCH DIE NEUE GESUNDHEITSKARTE GILT
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Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Denn Ärzte dürfen bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben. Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts in der Apotheke in bar bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkassen zurückerstatten lassen.
Der Vorstandsvorsitzende des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz e. V., Theo Hasse, rät deswegen allen Betroffenen: „Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell als möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können. Zwar besteht die Möglichkeit der Rückerstattung, doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend. Wer die neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sicherstellen, dass er nur noch die neue Karte nutzt.“ Quelle: Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V.