© Die PTA in der Apotheke
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Nachgefragt 03/11

WIE SOLLTEN ARZTBESUCHE GELEGT WERDEN? WIE IST EIN FREIWILLIGES FORTBILDUNGSZERTIFIKAT ZU ERWERBEN?

Vorsorge- und Routineuntersuchen oder akute Schmerzen? Arztbesuche sind notwendig – dennoch sollten sie möglichst außerhalb der Arbeitszeit geschehen. Das Timing spielt auch im Hinblick auf das freiwillige Fortbildungszertifikat eine große Rolle. In welchem Zeitraum müssen die Fortbildungspunkte gesammelt werden?

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Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin © privat

Kann man auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Den Arzttermin gibt es nur selten zur gewünschten Zeit, was für einen Arbeitnehmer zum Problem werden kann. Betriebsbedingt gesehen ist es eigentlich nicht zu akzeptieren. Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden, denn generell ist das Fernbleiben nur erlaubt, wenn die Beschäftigung für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. Man muss hier aber differenzieren. Handelt es sich um eine Vorsorge- oder Routineuntersuchung, dann ist es dem Arbeitnehmer zuzumuten, dass er auf einen nächsten freien Termin außerhalb seiner Arbeitszeit wartet, da hier keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Ein Verhinderungsgrund des Arbeitnehmers ist auch anzunehmen, wenn der aufgesuchte Arzt Sprechstunden nur in der Arbeitszeit des Arbeitsnehmers hat. Bei akuten Beschwerden kann man sich hingegen freistellen lassen, denn hier kann bei längerem Warten eine Verschlechterung eintreten. Auch der BRTV § 10a besagt, das bei einer Freistellung von der Arbeit aus besonderen Anlässen für einen Arztbesuch die dafür notwendige Zeit freigegeben wird, sofern der Termin nicht außerhalb der Dienstzeit möglich ist. Man sollte die Arbeitsverhinderung seinem Arbeitgeber aber unverzüglich mitteilen.

In welchem Zeitraum müssen Fortbildungspunkte gesammelt werden, um ein Fortbildungszertifikat zu erhalten? 

Sie besuchen regelmäßig Fortbildungen und wollen das auch Ihrem Chef oder Ihrer Chefin verdeutlichen? Oder planen Sie einen Jobwechsel und möchten Ihr Wissen schwarz auf weiß der Bewerbungsmappe beilegen? Dann ist das freiwillige Fortbildungszertifikat für PTA der Landesapothekerkammern genau das Richtige! Innerhalb von drei Jahren müssen dafür 100 Punkte nachgewiesen werden. So dokumentieren Sie offiziell, dass Sie Ihr Wissen in Theorie und Praxis erweitert haben.

Achten Sie beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen darauf, dass diese bei der jeweiligen Kammer akkreditiert, sprich angemeldet sind. Je nach Zeitaufwand erhalten Sie eine entsprechende Zahl an Fortbildungspunkten. Auch Kongresse, Online-Fernfortbildungen, Fortbildungs-DVD oder die Lektüre von Fachzeitschriften werden mit einer entsprechenden Punktezahl gut geschrieben. Fragen Sie vor Ort nach oder informieren Sie sich auf der entsprechenden Kammer-Website, wie die Bewertung in den verschiedenen Kategorien erfolgt und welche Nachweise nötig sind. Mittlerweile können PTA das freiwillige Fortbildungszertifikat in nahezu allen Kammerbezirken erwerben. Lediglich im Saarland und in Sachsen existieren keine bzw. andere Regelungen.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 03/11 auf Seite 51.

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