FFP2-Masken an einer Wäscheleine
Laut Bundesgesundheitsministerium sind rund 34 Millionen Menschen in Deutschland zum Bezug der FFP2-Masken berechtigt. © Thomas Stockhausen / iStock / Getty Images Plus

Berechtigung | Rätselraten

WAS ES MIT DEN GUTSCHEINEN FÜR FFP2-MASKEN AUF SICH HAT

Senioren und chronisch Kranke erhalten derzeit Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken. Doch manchmal bekommen auch junge Leute oder Eltern für ihre Kinder die Coupons - und können sich den Erhalt nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

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Etwa jeder dritte Bürger soll in Deutschland mit Gutscheinen für FFP2-Masken ausgestattet werden. Nachdem nun der Versand der Coupons der Bundesregierung begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist - und auch viele kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt auch ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Eine Sprecherin der AOK Bayern in München erläutert den Hintergrund: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst ist, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt hat, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspricht. Dies könnte dann auch Kinder betreffen. „Uns sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt“, sagt AOK-Sprecherin Vedrana Romanovic zu dem Gutscheinversand.

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtet ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verweist wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger.

Der Bund hatte beschlossen, dass alle Menschen über 60 Jahre sowie Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen zwei Gutscheine für je sechs Masken erhalten. Diese können in den Apotheken eingelöst werden, pro Gutschein muss zwei Euro zugezahlt werden. Zu den Krankheiten, die zum Bezug der Maske berechtigen, zählen Lungen-, Herz- oder Nierenleiden. Demenz-, Schlaganfall- und Krebspatienten stehen ebenso auf der Liste wie Diabetiker und Frauen mit einer Risikoschwangerschaft. Insgesamt ging das Ministerium zunächst von etwa 27 Millionen Berechtigten aus, später war sogar von 34 Millionen die Rede.

Die bayerische AOK erläutert, dass für die Bestimmung der Empfänger die Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte, die den Krankenkassen vorliegen, herangezogen würden. Eine Diagnose, die häufig bei Kindern gestellt wird und zum Gutscheinversand führt, sei zum Beispiel „Asthma bronchiale“.

Manche Empfänger der Maskengutscheine vermuten auch, dass sie vielleicht nur aufgrund eines altertümlich klingenden Vornamens den Brief erhalten. Dies geht auf eine Panne bei Impf-Informationsbriefen in Niedersachsen zurück. Dort hatte das Sozialministerium zunächst die Deutsche Post mit der Ermittlung der Adressen und dem Versand der Briefe beauftragt. An mehr als 13 000 Menschen, deren Alter die Post nicht kennt, wurden alleine aufgrund des Vornamens die Impfbriefe verschickt. Der Versand der Maskengutscheine hat allerdings damit nichts zu tun.

Quelle: dpa

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