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WANN DARF SICH EIN LEBENSMITTEL „PROTEINREICH“ NENNEN?
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Ob Müsli, Fitnessriegel oder Dessert – vielfach steht auf Produkten der Aufdruck „proteinreich“ oder „reich an Eiweiß“. Um diese Bezeichnung tragen zu dürfen, müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien eines Lebensmittels aus dem Eiweißanteil stammen. So regelt das die EU-Health-Claims-Verordnung, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Meist werde der Eiweißgehalt dadurch erhöht, dass Hersteller Milch-, Soja- oder Eiprotein zusetzen. Dann finden sich auf den Zutatenlisten dieser Produkte oft Süßungsmittel, Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine und Mineralstoffe. Wer diese nicht möchte, könne stattdessen mit naturbelassenen Lebensmitteln wie Naturjoghurt oder Magerquark den Eiweißbedarf problemlos decken, erklärt Verbraucherschützerin und Ernährungsexpertin Anja Schwengel-Exner.
So kommen im Naturjoghurt mit 5 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm mehr als 20 Prozent der Kalorien aus dem enthaltenen Eiweiß. Bei Magerquark mit durchschnittlich 12 Gramm sind es sogar mehr als 70 Prozent. Weitere zuverlässige Eiweißlieferanten sind Fleisch, Fisch, Getreide und Hülsenfrüchte.
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Quelle: dpa