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ANSG/Notdienstfonds

VERZÖGERUNGEN BEI NOTDIENSTPAUSCHALE

Für die Auszahlung der ersten Notdienstpauschale vor Weihnachten wird es eng: Frühestens am 19.12. kann der DAV in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium die konkrete Höhe der Pauschale festlegen.

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