Versorgungsstrukturgesetz (VStG)
TEST: MEDIKATIONSKATALOG UND- MANAGEMENT
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In ihrer Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz schlagen die Apotheker daher eine konkrete Formulierung vor: Bis Ende 2014 soll das Konzept in drei Modellregionen (West, Ost, Stadtstaat) erprobt werden.
Alle Versicherten, die dauerhaft mindestens fünf systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen, sollen einen Anspruch auf eine entsprechende Intensivbetreuung haben. Sie erhalten entweder einen Gutschein von der Kasse, den sie in Praxis und Apotheke einreichen können, oder die Leistungserbringer machen den Anspruch des Versicherten gegenüber der Kasse geltend.
Die Patienten müssen ihrem Arzt und ihrer Apotheke jeweils ein Jahr lang treu bleiben. Die Heilberufler erstellen gemeinsam einen Medikationskatalog, der sowohl Rx- als auch OTC-Arzneimittel beinhaltet: „Das Medikationsmanagement umfasst die persönliche und kontinuierliche Betreuung des Versicherten durch einen Arzt und Apotheker in gemeinsamem Zusammenwirken insbesondere zur Erfassung, Überprüfung und Änderung der Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation, der Erstellung eines Medikationsplans, Beratungsgespräche, die Prüfung und Aufklärung über Arzneimittelrisiken sowie die Koordination der Arzneimittelverordnung“, heißt es in der Stellungnahme.
Bis Ende November 2012 sollen Ärzte, Apotheker und Kassen einen bundesweiten Rahmenvertrag schließen, in dem die Leistungen konkretisiert und die Vergütung geregelt werden. Die Apotheken rechnen laut Vorschlag direkt mit den Krankenkassen ab, die Ärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung. Auch der Datenaustausch zwischen Arzt und Apotheke sowie die Formalitäten für den Versicherten sollen im Vertrag festgehalten werden. Außerdem muss die Praxis-EDV entsprechend erweitert werden.
Die ABDA rechnet mit einem „erheblichen Aufwand“. Wegen der „Neuartigkeit“ des Konzepts und der „bisher nicht erprobten intensiven Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern bei der Durchführung eines Medikationsmanagements“ soll das Modell zunächst in drei KV-Regionen geprüft werden. Quelle: apotheke-adhoc.de