Influenza | tetravalenter Impfstoff
STIKO AKTUALISIERT DIE EMPFEHLUNG ZUR GRIPPE-IMPFUNG
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Ab Herbst, meist in den Monaten Oktober/November, beginnt die neue Impfsaison. Die Schutzimpfung gegen Influenza muss jedes Jahr aufgefrischt werden, da sich der Virus schnell verändert und eine vorherige Impfung nicht mehr ausreichend Schutz für die nächsten Virus-Varianten bietet. Vor allem bestimmten Risiko-Gruppen, bei denen eher schwere Verläufe zu erwarten sind, wird der jährliche Pieks empfohlen. Dazu zählen zum Beispiel Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit chronischen Erkrankungen (u.a. Diabetes, COPD, HIV), Schwangere oder medizinisches beziehungsweise pflegerisches Fachpersonal.
Sogenannte Dreifachimpfstoffe setzen sich aus Antigenen von zwei A-Varianten (z.B. A/H1N1 und A/H3N2) und einer B-Variante zusammen, Vierfachimpfstoffe verfügen zusätzlich noch über Antigene einer zweiten B-Variante. Welche Viren und in welcher Häufigkeit diese genau in der nächsten Grippe-Saison auftreten, kann man vorher nicht genau sagen, die Zusammensetzung richtet sich daher gegen die Varianten, die in der vergangenen Saison für die meisten Influenza-Infektionen verantwortlich waren. Tritt dann allerdings beispielsweise die zweite B-Variante bevorzugt auf, wäre man mit einem tetravalenten Impfstoff besser beraten, da ein trivalenter in diesem Fall keinen Schutz bietet. Da diese Situationen aber schwer vorhersehbar sind und bisher auch keine andere Impfkommission eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, blieb die Dreifachimpfung Standard in Deutschland.
Für die kommende Grippe-Saison 2018/19 ändert sich das nun. Die novellierte STIKO-Empfehlung gilt ab der Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin ab Januar 2018. Bisher erstatteten die gesetzlichen Krankenkassen nur Dreifach-Grippeimpfstoffe mit entsprechendem Rabattvertrag. Bei Nicht-Einhaltung konnten Regresse für verschreibende Ärzte oder Retaxationen für beliefernde Apotheken drohen. Inwieweit Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse nun Anspruch auf die Kostenübernahme eines Vierfachimpfstoffs haben, ist noch nicht geklärt. Welcher Impfstoff für welche Personengruppe bezahlt wird, regelt in diesem Fall die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA. Da die Grundlage für diese Richtlinie aus der aktuellen Impfempfehlung der STIKO gebildet wird, könnten jetzt die Voraussetzungen für eine Änderung der Erstattung gegeben sein und Vierfachimpfstoffe zur Pflichtleistung werden.
Ebenso bleibt abzuwarten, inwieweit die Ankündigung der Aktualisierung Auswirkungen auf die aktuelle Impfstoff-Bevorratung und –bestellung der Arztpraxen beziehungsweise Apotheken und die Lieferfähigkeit der Hersteller haben wird.
Farina Haase, Volontärin